Bin gerade aus der Parklücke vorsichtig rückwärts rausgefahren und zack-hat es richtig mit der hintere Stoßstange an vorbeirasende Auto geknallt.Wer hat Recht?
Folgende Situation:ich bin gerade aus der Parklücke senkrecht rausgefahren,am besten gesagt-bin etwas rückwerts gefahren,um mich besser in die Parklücke zu platzieren und zack,war ich nicht mal mit 1/4 des Autos daraus,knallte ich mit der hintere Stoßstange an hinteren Bereich des hinteren Tür der Fahrerseite und seitlichen Bereich der Stoßstange an vorbeifahrendes Auto. Ich weiß zwar,das ich beim Rausfahren besonders aufmerksam sein soll,es gibt aber einige Punkte,die Situation villeicht etwas verdeutlichen: 1) das Auto,das in ruhige Wohnviertel vorbeigefahren ist,fuhr gefühlsmäßig keine 30km/h 2) ich bin sehr langsam rausgefahren,weil die danebenstehende Autos mir den Blick verdeckten,bin also nicht schnell losgefahren,dass der andere Fahrer mich nicht sehen konnte und dem entsprechend nicht ausweichen konnte 3) am Steuer saß eine alte Frau,die zu meiner Überraschung keine Brille trug,obwohl wie es im Laufe des Gesprächs herausstellte,schlechte Sehstärke hat und an Brille gebunden ist.
Meine Frage ist,ob ich in dem Fall 100% schuldig bin oder nur teilweise oder dürfte doch die Frau ohne Brille gar nicht an Verkehr teilnehmen?
5 Antworten
In § 9 StVO heißt es:
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Du hast Dich nicht so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist - es kam schließlich zum Unfall. Das klingt für den Rückwärtsfahrenden zwar immer gemein, weil doch alles viel komplizierter ist - leider ist es trotzdem so einfach.
Die Sehschwäche der Unfallgegnerin könnte ggf. tatsächlich eine Mitschuld begründen. Aber wenn überhaupt, dann würde das nur im Rahmen eines Zivilprozesses ernsthaft geprüft. Und da hat man ohne Rechtschutzversicherung immer noch das Risiko, auf noch höheren Kosten sitzen zu bleiben.
man muss immer sofort die Polizei hinzuziehen. Sie wird eine Mitschuld haben, wenn sie die Brille nicht trug, die sie hätte tragen müssen. Sofort zum Anwalt gehen. Anwalt für Verkehrsrecht nehmen. Machen Sie Fotos von den Schäden am Auto und ein Gedächtnisprotokoll, wie es ablief. In Köln gut ist z.B. Anwalt Dieter Hullmann.
Beim Rückwärtsfahren aus einer Parklücke, muß der Autofahrer das Fahrzeug so führen, das eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer komplett ausgeschlossen ist. Zur Not muß sich der Autofahrer bei unübersichtlichen Situationen einweisen lassen. Und das Fahrzeug muß jederzeit zum stehen kommen können.
Folgt man nun dieser Logik, könnte es deine Schuld gewesen sein. Hoffentlich wurde die Polizei hinzugezogen um alles schriftlich aufzunehmen. Um die endgültige Schuldfrage sollten sich wohl besser andere kümmern. Erst recht wenn diese Sache mit der Brille, und die gefühlte überhöhte Geschwindigkeit dazu kommt.
Ich nehme mal an, du bekommst eine Teilschuld. Wenn es unübersichtlich ist, hast du besonders vorsichtig zu sein und eventuell sogar einen Einweiser dabei haben müssen.
Der andere dürfte nicht so schnell sein und hätte dann noch bremsen können. Nur muss man das dem beweisen, das er zu schnell war.
ob ich in dem Fall 100% schuldig bin oder nur teilweise
Das wird im Zweifelsfall ein Gericht zu entscheiden haben.
ohne Brille gar nicht an Verkehr teilnehmen?
Wenn die Auflage, eine Brille zu tragen, im Führerschein vermerkt ist... Du hast hoffentlich Zeugen dafür, daß sie keine Sehhilfe trug, als sie noch am Steuer saß?