Autounfall beim Ausparken?
Man parkt aus einem Längsparkplatz aus und ist schon zu einem guten Stück auf der Fahrbahn (einspurig). Dann kommt von hinten jedoch ein Auto immer näher und näher. Nehmen wir an, er hält nicht an, um den Ausparkenden (der schon mit der halben Motorhaube auf der Fahrbahn ist) auf die Fahrbahn zu lassen, sondern quetscht sich noch irgendwie durch oder weicht sogar auf die Gegenspur aus.
Ich frage mich wer in einem Unfall schuld wäre, wenn der auf der Fahrbahn dem Ausparkenden seitlich reinfährt, weil dieser noch weiter auf die Fahrbahn fährt. Eigentlich hat ja der auf der Fahrbahn Vorfahrt. Was ist jedoch, wenn der Ausparkende schon so gut wie draußen ist. Immerhin wird IHM dann ja von der Seite reingefahren.
4 Antworten
Das kann manchmal eine komplizierte Angelegenheit sein, die von gewissen Zeitfaktoren und sonstigen Umständen abhängen können. Letztendlich sind hier wohl Einzelfallentscheidungen durch die Polizei am wahrscheinlichsten.
Grundsätzlich gilt §1 StVO (Gebot zur Vorsicht und Rücksichtnahme) immer, auch für den, der tendenziell das Recht mehr auf seiner Seite hätte. Demnach ist ja jeder Verkehrsteilnahme auch im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Schadensvermeidung oder zumindest zur Schadensbegrenzung verpflichtet.
Ich würde das nach meinem Verständnis fallweise so interpretieren:
1) Steuert der Ausparkende sein Fahrzeug unmittelbar auf die Fahrbahn, so dass das heranfahrende Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig bremsen KANN, fällt beim Unfall die Schuld auf den Ausparkenden.
Gleiches gilt auch, wenn der Ausparkende den Vorbeifahrenden in die Seite reinfährt.
1.1) Ist jedoch der Unfallvermeidungsprozess dadurch beeinträchtigt worden, dass der Heranfahrende mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, erhalten BEIDE eine Teilschuld
2) Der Ausparkende hat sich hinreichend umgeschaut und eine ausreichende Lücke abgewartet, tastet sich allerdings wegen der Enge vorsichtig mit mehrmaligen Vor- und Zurücksetzen aus der Lücke.
Zwischenzeitlich kommt jetzt wieder ein Fahrzeug angefahren, der das Ausparkmanöver eigentlich auf mindestens 50 Meter Entfernung sehen müsste. OBWOHL er vorfahrtberechtigt ist, wäre er gem. §1 StVO verpflichtet, seine Geschwindigkeit zu reduzieren oder ggf. komplett anzuhalten, um den Ausparkenden aus der Lücke zu lassen. Denn im Umkehrschluss kann man vom Ausparkenden, der bereits schon seit mehreren Sekunden halb auf der Fahrbahn ist, nicht verlangen, sein Fahrzeug vollständig wieder in die Lücke zurückzuziehen, nur so weit, um die Behinderung so gering wie möglich so halten.
2.1) Wenn der Heranfahrende jedoch die Geschwindigkeit beibehält und sogar draufhält, um den Unfall herbeizuführen, gilt das schon als Vorsatzhandlung, womit die Schuldfrage sich deutlich zu Ungunsten des Heranfahrenden klären dürfte, trotz Vorfahrt.
2.2) Wenn der Heranfahrende die Geschwindigkeit beibehält, kurz abbremst, um dann in die Gegenspur zu steuern, dadurch mit dem Gegenverkehr kollidiert, wird es ein, dürfte sein Verhalten als unverhältnismäßig oder unangepasst interpretiert werden, womit ihm sicherlich auch eine Teilschuld zugewiesen werden würde.
2.3) Der Ausparkende DARF allerdings auch NICHT auf die Rücksichtnahme und Kulanz der anderen Verkehrsteilnehmer spekulieren (Stichwort: "trotzdem weiterfahren").
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Doch schlussendlich ist ja auch immer noch das Problem mit der BEWEISBARKEIT, wo der zuständige Polizist oft eine Einzelfallentscheidung treffen muss.
Wenn der Unfall zu 100% rekonstruiert werden kann, halte ich es am wahrscheinlichsten, dass so beurteilt wird, wie ich es in meinen Fallbeispielen geschildert habe.
Ich bin übrigens auch kein Anwalt, daher sind meine Aussagen natürlich ohne Gewähr.
Dadurch, dass ich einmal nebenberuflich selbstständig bin, muss ich mich stets viel mit Jura beschäftigen.
Auch infolge vieler Diskussionen musste ich oft meine Aussagen durch Recherche absichern, manchmal auch bzgl. Gesetzen.
Manchmal ist es auch ein Hobby oder pure Neugier von mir, nach Gesetzen zu schmökern. ;)
Ich glaube (d.h. ich bin mir nicht sicher), dass die Impaktstelle eine wichtige Rolle spielt. Wenn z.B. vorderer Kotflügel und Vordertür unbeschädigt bleiben, ist mMn der andere Autofahrer der Hauptschuldige, wenn aber der Scheinwerfer des ausparkenden Autos beschädigt wird, ist der Ausparkende verantwortlich.
Vielleicht kann dich jemand in diesem Forum besser informieren:
https://www.juraforum.de/forum/f/strassenverkehrsrecht/
In dem Fall würde ich sagen, dass der fahrende wirklich warten könnte. Vorausschauendes fahren. Du bist ja schließlich schon auf der halben Straße und nicht unmittelbar vor ihm rausgefahren.
Und auch wenn es komplett hinten knallt, ist der dran, der ihm die Vorfahrt genommen hat.
Hatte ich neulich, bin in den Graben gefahren und der andere war dran wegen "Unfallflucht".
War richtig was los hier bei uns, macht der nie wieder.
Wer ist also schuld? Der Ausparkende oder der auf der Fahrbahn?
Der Ausparkende natürlich.
Ist doch bei rechts/links nicht anders, oder Spurwechsel oder so.
Danke, für die super Antwort!! :)
Darf ich Fragen woher du das Wissen hast, wenn du kein Anwalt bist? xD