Verkehrsberuhigter Bereich , rechts vor links?
Hallo Leute heute mal eine Frage aus meinem Fahrschulalltag . Ich war in einem verkehrsberuhigten Bereich unterwegs und von rechts aus einer Ausfahrt kam ein Auto . Mein Fahrlehrer meinte der hätte Vorfahrt ..innerhalb einem verkehrsberuhigten Bereich würde wohl wieder rechts vor links gelten und nicht die Regel wer in den fließenden Verkehr sich einordnen will muss Vorfahrt gewähren . Kennt ihr das auch so , ich war heute sehr verwundert . Stimmt das so ?
Danke für eure Antworten .
9 Antworten
Natürlich gilt auch innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches Rechts vor Links.
Das ergibt sich aus § 8 StVO Vorfahrt
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.
Nur wer über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fahren will oder aus einem Grundstück kommt muss Vorrang gewähren.
Ja ich halte das auch für am Warscheinlichsten , da aber Anscheinend jeder irgendwie was anderes denkt frag ich mal zur Sicherheit meinen Fahrlehrer was er dazu sagt , und meld mich dann nochmal . Danke für eure ganzen Antworten =)
nein, das stimmt nicht. wer von privatgrundstücken kommt ist immer wartepflichtig. das wird manchmal falsch verstanden, weil oft gesagt wird, "ein verkehrsberuhigter bereich ist wie eine einfahrt, das bezieht sich aber nur auf das verhältnis zu allen anderen straßen.
Meines Wissens nach ist überall wo es nicht anders geregelt ist (mit Schildern oder Ampeln) rechts vor links.
Das ist kein Irrtum, sondern richtig.
Grundsätzlich gilt erst einmal überall Rechts vor Links. Nur dann wenn es anders geregelt ist wie z.B. durch Zeichen 205, 206, 301, 306, durch eine LSA oder durch Besonderheiten wie im § 10 StVO ist das nicht der Fall.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur StVO gilt eine Vorfahrtsregelung nur an Kreuzungen und Einmündungen und nur zwischen Fahrzeugen. Eine Vorfahrtsregelung zwischen Fahrzeugen und Fußgänger gibt es nicht, diese wird dann Vorrangsregelung genannt. Da gemäß der Verwaltungsvorschrift ein verkehrsberuhigter Bereich mit VZ325.1 einen Platzcharakter haben soll , kann somit hier innerhalb eines solchen Bereiches keine Vorfahrtsregelung gelten. Bei einem Verkehrsunfall wären somit beide Unfallbeteiligten strafbar beziehungsweise ahndbar, weil sie gegen Paragraph 1/II StVO verstoßen haben. Im vorliegenden Fall ist trotzdem der aus dem Grundstück aus fahrende Fahrzeugführer an dem Unfall schuld, weil er in den fließenden Verkehr eingefahren ist. Paragraph 10 StVO.
Hallo,
meines Wissens glit im verkehrsberuhigten Bereich nur dann RvL, wenn die Einmündungen nicht über abgesenkte Bordsteine zugeführt werden und die Zufahrten nicht direkt von Privatgrundstücken kommen. ( Hauseinfahrten )
mfg
Parhalia
genau! weil die die von einer abgesenkten kommen, sich nachhaltig arrngieren müssen....diese haben dann wartepflicht
das ist ein großer irrtum