Verkauf einer Wohnung innerhalb einer Ehe ohne Ehevertrag, hat die Ehefrau finanziellen Anspruch?

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Hallo Lucky2011,

wenn die Ehe weiter besteht, dann hat Ihre Ehefrau keinen Anspruch auf irgendwelche Zahlungen aus dem Wohnungsverkauf. Weder bezogen auf den Verkaufserlös, noch auf einen etwa beim Verkauf erzielten Gewinn.

Sollte die Ehe durch Scheidung beendet werden, hat ihre Frau einen Anspruch auf "Zugewinnausgleich". Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Vermögen zum Ende der Ehe die Summe aus { Anfangswert des Vermögens plus persönliches Erbe plus persönliche Schenkungen } übersteigt. Dieser Zugewinn wird für beide ermittelt. Wer den höheren Zugewinn hat, muss die Hälfte des Mehrbetrages an den anderen abgeben, so dass dann beide den gleichen Zugewinn haben.

Vertragt Euch gut, Scheidung ist keine schöne Sache und kostet ne Menge Geld, mit der man gemeinsam Schöneres machen kann.

Gruß franzaes

Hat die Ehefrau (kein Ehevertrag, also Zugewinngemeinschaft) nun Anspruch auf die Hälfe der Summe, ...

Nein. Während der Ehe haben sie getrennte Vermögen.

Ein Zugewinnausgleich kann bei Beendigung der Ehe, also bei einer Scheidung oder Tod, stattfinden. Beim Zugewinn spielen die Anfangs und Endvermögen einen Rolle. ( Auch Schenkungen und mutwillige Vermögenszerstörung spielen einen Rolle).

Da das Haus in ihr Anfangsvermögen gehöhrt reduziert sich der Zugewinnanspruch ihrer Frau bzw. ihr Ausgleichsanspruch erhöht sich. Heißt, wenn sie zu ende der Ehe nocht das Geld haben, ergibt sich kein Zugewinn. Wichtig wäre, den Wert des Hauses zu Beginn der Ehe festzulegen.

Bei Beendigung durch Tod kommt es normalerweise zu einen pauschlen Zugewinnausgleich, bei dem der Überlebende eine um 1/4 des Gesamterbes erhöhte Erbquote erhällt.

Wohnung schätzen lassen, Wert bestimmen zum Zeitpunkt des Beginns des Trennungsjahres (meist Zustellung der gerichtlichen Mitteilung des Scheidungsantrages) und zum Zeitpunkt der Eheschließung. Unterstellt, das Haus würde einen Zugewinn von 50.000 Euro bringen, dann muss die Hälfte dieser Summe auf den Ehegatten übertragen (primär in Geld ausbezahlt) werden. Wenn Du weiter in der Wohnung sitzen bleibst und die Wohnung schuldenfrei wäre, würde ich zum Ende des Trennungsjahres mit der Bank reden über einen 25.000-Euro-Kredit und der Dame diesen Zaster in den Rachen werfen. Ist die billigste Lösung, denn dann gerät die ETW nicht mehr in den Scheidungskrieg und das spart Gerichts- und Anwaltskosten.

Zunächst feststellen, welche Besitzverhältnisse vor Schließen der Ehe bestanden. Das steht jedem der beiden Partner zu.

Aus dem dann erfolgten gemeinsamen Zugewinn bekommt jeder die Hälfte... Wenn du nicht verkaufst, musst du vermutlich den möglichen Wertzuwachs der Wohnung zur Hälfte teilen.

Also den Wert der Wohnung heute mit dem von vor drei Jahren vergleichen. Der mögliche "Gewinn" ist zu halbieren. Bei den jetzigen (fallenden) Immobilienpreisen wohl wenig zu erwarten.

Na, wenn du noch verheiratet bist, dann gehört der Frau das Geld genauso gut wie dir. Keine Ahnung wie ihr euer Geld "aufteilt". Gemeinsames Konto, arbeitet deine Frau? Jedenfalls fließt das Geld in den Ehetopf und im Falle einer Trennung gehen 50 % davon an die Ehefrau. Deine Frau wird doch jetzt nicht die Hand aufhalten und sagen: her mit der Kohle, ich gehe jetzt auch Weltreise oder so..........ODER???