Verkauf auf Dawanda in Elternzeit?

2 Antworten

Dawanda Verkäufer sind Gewerbetreibende.

2. Ja

3. In Deutschland kann jeder jeden jederzeit verklagen

4. Bei Gewerbeanmeldung würde ich davon ausgehen

5. Ja

6. Faktura, Buchhaltung machen und Steuern abführen

8. Nein, du solltest schon genau die Versand- und Verpackungskosten ermitteln. 

www.paketda de

Grade bei Glas ist eine Versicherung sinnvoll.

10. Auf den meisten Plattformen gibt es Ware erst nach Zahlung. 

Oft wird mit PayPal bezahlt, das geht schnell, bedeutet aber für den Verkäufer ein erhöhtes Risiko.

Ob du das Risiko und den Ärger eingehst, dem Geld hinterherzumailen, deine Entscheidung.

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Grundsätzliches:

Bei eBay kannst du auch als Privatverkäufer auftreten und Gebühren fallen erst nach Verkauf an, sofern du keine verkaufsfördernden Aktionen verwendest.

Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Bequem - aber auch sinnvoll?

Fälschlicherweise wird oft angenommen, das Kleinunternehmer keine Steuern zahlen müssen.

Das stimmt so leider nicht ganz. Es handelt sich hierbei um eine Erleichterung, da der Unternehmer keine mtl. Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss.

Allerdings kann er auch keine Umsatzsteuervorauszahlung geltend machen.

Das kann aber ein großer nachteil sein. Insbesondere wenn am Anfang größere Anschaffungen geplant sind. Zum Beispiel ein PC, die Ausstattung eines Arbeitszimmers usw. 

Auf alles was du für für den Betrieb brauchst zahlst du 19 % MwSt.

Vom Material, über die Verpackungskosten, bis zu den Verkaufsgebühren.

Von der Klebebandrolle über die Versandkosten, bis zum Internetanschluss.

Auf alles wir eine Umsatzsteuer von 19, bzw. 7 % Umsatzsteuer erhoben.

Bei einem Rechner für 500,- EUR beträgt die MwSt. 95,- EUR

Bei einem Drucker für 300,- EUR  fallen 57,- EUR MwSt. an.

Beispiel:

Für Rechner und Drucker zahlst du 152,- EUR MwSt. die du nicht vom Finanzamt zurück bekommst.

Um eine Steuerlast von 152,- EUR zu erreichen, brauchst du einen Umsatz von 800,- EUR.

Das solltest du dir in Ruhe einmal ausrechnen. 

Hier findest du aber schon mal nützliche Tipps und leichtverständliche Erklärungen:

http://www.kleinunternehmer.de/

Mein Tipp: Melde das Gewerbe zunächst als Nebengewerbe an. So kannst du alles in Ruhe ausprobieren ohne, zB, das du dich selbst versichern musst.

Und ja, du musst deinen Arbeitgeber informieren. Der darf dir den Nebenjob aber nicht verbieten, es sei denn, deine Tätigkeit, würde sich gegen seine Interessen richten.

Beispiel: Du arbeitest  in der Entwicklung neuer Produkte und berätst im Nebenjob dir Mitbewerber. Das wäre sicher ein Interesenskonflickt, den der Arbeitgeber nicht hinnehmen muss.

Viel Erfolg !!