Haftet der Notar für Fehler im Kaufvertrag?
Wir haben ein Haus gekauft... Der Notar verdreht Kontonummern, somit bekommt Verkäufer A zu wenig und Käufer B Zuviel Geld. So nun zieht sich ja alles in die Länge. Die Eigentumsumschreibung kann nicht stattfinden da erst der einen zurücknüberweisen muss was er Zuviel hat und die Bank muss dann erst einen neuen Auftrag für die Zahlung rausgeben (sagen wir round about 2 1/2 Wochen) Kaufvertrags-Fälligkeit ist zu diesem Zeitpunkt schon längst erreicht! Nun entstehen uns dadurch das die Bank später auszahlt (unsere Beträge für Instandsetzung des Hauses/ Sanierung) Mahnkosten bei beauftragten Firmen und sogar strafgebühren für Nichteinhaltung von Terminen... Die Bank zahlt die restsummen frühestens nach Beantragung der Eigentumsumschreibung aus und das geht nur wenn der Notar die Eingangsbestätigung des Geldes, der Käufer hat Was können wir machen?
(Wir sind gezwungen es rechtzeitig zu machen 1. Winter steht vor der Tür 2. Mietwohnung ist gekündigt)
Danke
9 Antworten
Wenn die Kontonummern im Kaufvertrag standen, dann haftet der Notar nciht, denn er hat den Kaufvertrag ja verlesen und das dient dazu, das Käufer und Verkäufer auf diese Dinge achten.
Hat er die Kontonummern den ahlungspflichtigen durch Brief bekannt gegeben, wird er haften.
Da ist mir einiges nicht so ganz klar:
Der Notar verdreht Kontonummern, somit bekommt Verkäufer A zu wenig und Käufer B Zuviel Geld.
Wieso bekommt der Käufer überhaupt Geld? Und wie wurden die Kontonummern verdreht? Hat der Käufer das Geld auf sein eigenes Konto eingezahlt oder wie ist das zu verstehen?
Bei der Kaufvertragsunterzeichnung wird doch alles nochmal vorgelesen. Auch die Konto-Nr., auf die der Käufer das Geld einzuzahlen hat. Wenn der Verkäufer hier eine falsche Konto-Nr. abnickt, dann ist das doch seine eigene Schuld und nicht die des Notars.
Das kann durchaus sein, auch deshalb frage ich ja nach. Man kann als Fragesteller ja nicht erwarten, gute Antworten zu bekommen, wenn man den Sachverhalt durch Schreibfehler falsch darstellt.
Dennoch sind auch in dem Fall beide Verkäufer selbst schuld, wenn sie ihre eigenen Kontonummern nicht zuordnen können und den Vertrag so unterschreiben.
Ihr habt den Kaufvertrag doch so unterschrieben. Der Notar hat es doch so auch vorgelesen, oder?
Ich verstehe nicht wieso bei Kontonummernverdrehen, der eine mehr und der andere weniger bekommt, ich würde ja denken da bekommt jemand Geld der gar nix mit der Sache zu tun hat und das wäre richtig richtig blöd !?? Hab ne Denkblockade
Bei Denkblockaden sollte man weder Kaufverträge unterschreiben noch hier schreiben!
Hallo Makipaule,
ehrlich, frag einen Anwalt, bevor du hier Antworten bekommst, bei denen du nicht sicher sein kannst. Wenn du Rechtschutzversichert bist (was ich dir dringend empfehle, wenn du ein Haus baust), dann kannst du auch deine Versicherung fragen und um eine erste Einschätzng der Sachlage bitten.
Wenn nicht, kannst du diese Frage auch in einem entsprechenden Forum im Internet stellen, wo du ein Gebot machen kannst, wieviel dir die Beantwortung der Frage Wert ist.
Viel Glück!
Hier muss es wohl Verkäufer A und Verkäufer B heißen.