Verkäufer will nachträglich mehr Geld?
Hallo, habe im Baumarkt 4 kg von Masse X bestellt. Eine Woche später konnte ich die Lieferung abholen. Bezahlt wurde vor Ort. Vier Tage später ruft mich der Baumarkt an und teilt mit, dass er nicht die bestellten 4 kg bekommen hat, sondern 5 kg. Ich habe das auch nicht kontrolliert. Nun möchte ich mich bitte im Baumarkt einfinden, um die Nachzahlung zu tätigen, da die 5 kg natürlich teurer als 4 kg sind. Telefonnummer war denen aufgrund des Kundenkontos bekannt. Ist das rechtens? Was wäre, wenn ich kein Kundenkonto hätte?
10 Antworten
Du hast eine Rechnung über 4 Kilogramm. Aus dem Baumarkt mitgenommen hast du eine Packung zu 5 Kilogramm. Selbstverständlich ist der Baumarkt berechtigt, seine Rechnung im Nachhinein zu ändern, wenn diese versehentlich falsch ausgestellt wurde.
Lösung: Dem Baumarkt gegenüber behauptest du, dass dir 5 Kilogramm zu viel gewesen wären, da du nur 4 Kilogramm brauchst und die Packung bereits geöffnet ist. Biete an, die 1000 Gramm bei dir abholen zu lassen. (Der Baumarkt ist zurzeit dein Gläubiger und muss als solcher die Ware bei dir abholen, BGB 269)
Ich nehme an, dass sich damit die Sache für den Baumarkt erledigt hat.
Bei der Abholung ist offenbar durch konkludentes Handeln ein neuer Vertrag zustande gekommen: der Verkäufer hat dir das Angebot gemacht, statt der bestellten vier Kilo zum Preis X nun fünf Kilo zum Preis X zu bekommen. Durch die Bezahlung hast du das Angebot angenommen und fertig.
Versuchen können sie es !
Sie müssten beweisen damit du wissentlich mehr mitgenommen hast als bestellt und bezahlt !
Wenn du freiwillig bezahlen möchtest kannst Du es wenn nicht sehe ich keine rechtliche Möglichkeit
LG Alex
Das Versehen liegt beim Baumarkt. Du hast nicht schuldhaft gehandelt! Der Baumarkt ist für den Verlust selbst haftbar!
Wenn ihr euch auf einen Betrag festgelegt habt ( schriftlich! Also mit Kaufvertrag ) , dann kann er nicht mehr verlangen. Keine Chance
Habe lediglich den Beleg/ Quittung.