Verkäufer will nachträglich mehr Geld?

10 Antworten

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Du hast eine Rechnung über 4 Kilogramm. Aus dem Baumarkt mitgenommen hast du eine Packung zu 5 Kilogramm. Selbstverständlich ist der Baumarkt berechtigt, seine Rechnung im Nachhinein zu ändern, wenn diese versehentlich falsch ausgestellt wurde.

Lösung: Dem Baumarkt gegenüber behauptest du, dass dir 5 Kilogramm zu viel gewesen wären, da du nur 4 Kilogramm brauchst und die Packung bereits geöffnet ist. Biete an, die 1000 Gramm bei dir abholen zu lassen. (Der Baumarkt ist zurzeit dein Gläubiger und muss als solcher die Ware bei dir abholen, BGB 269)

Ich nehme an, dass sich damit die Sache für den Baumarkt erledigt hat.

Bei der Abholung ist offenbar durch konkludentes Handeln ein neuer Vertrag zustande gekommen: der Verkäufer hat dir das Angebot gemacht, statt der bestellten vier Kilo zum Preis X nun fünf Kilo zum Preis X zu bekommen. Durch die Bezahlung hast du das Angebot angenommen und fertig.

Versuchen können sie es !

Sie müssten beweisen damit du wissentlich mehr mitgenommen hast als bestellt und bezahlt !

Wenn du freiwillig bezahlen möchtest kannst Du es wenn nicht sehe ich keine rechtliche Möglichkeit 

LG Alex

Das Versehen liegt beim Baumarkt. Du hast nicht schuldhaft gehandelt! Der Baumarkt ist für den Verlust selbst haftbar!

Wenn ihr euch auf einen Betrag festgelegt habt ( schriftlich! Also mit Kaufvertrag ) , dann kann er nicht mehr verlangen. Keine Chance

Casper23 
Beitragsersteller
 11.05.2015, 17:59

Habe lediglich den Beleg/ Quittung.