Betrug im Onlinehandel durch Identitätsdiebstahl
Bei einem Versandhaus wurden Waren über mein Online-Kundenkonto bestellt. Die Waren wurden an einen unbekannten Dritten in einer weit von meiner Anschrift entfernten Stadt ausgeliefert. Von dem Vorgang habe ich erst nach Rechnungszugang erfahren. Der Versandhändler teilte mir auf Nachfrage mit, dass mein Kundenkonto wohl gehackt worden ist, mein Password und meine EMail-Adresse geändert wurde. So konnte ich auch nicht über diese Bestellvorgänge per EMail erfahren. Frage ist jetzt: Wer haftet für die Waren, die ich nicht bestellt und nicht erhalten habe?
3 Antworten
Geprellte User haften nur dann für die unter Missbrauch ihres Accounts ausgeführten Bestellungen oder anderweitigen Geschäfte, wenn ein rechtswirksamer Vertrag in ihrem Namen geschlossen wurde. Das jedoch fehlt beim Konto-Missbrauch in aller Regel. Handeln dritte Personen im Geschäftsverkehr widerrechtlich für den Nutzer, muss dieser nur in Ausnahmefällen für die unter seinem (Account-)Namen abgegebenen Erklärungen einstehen. Das ist dann der Fall, wenn das Opfer von der Aktion des Handelnden Kenntnis hat und es duldet. Auch wenn er den Vorfall wegen wiederholten Missbrauchs seines Kontos leicht hätte erkennen und verhindern können, muss er für den Missbrauch einstehen. Für ahnungslose Opfer, für die das illegale Vorgehen unerkennbar bleibt, trifft aber weder das eine noch das andere zu.
Der Konto-Inhaber muss auch keinen Beweis darüber erbringen, dass andere seinen Account missbräuchlich verwendet haben. Im Falle eines Rechtsstreits muss erst einmal der Kläger nachweisen, dass ein rechtswirksamer Vertrag mit dem (tatsächlichen) Inhaber des Nutzer-Kontos erfolgt ist.
Super Antwort. Vielen Dank. Ich werde also dem Versandhändler entsprechend auf seine Rechnungen antworten und ggf. (falls Mahnungen eintreffen) einen Rechtsanwalt einschalten. Gibt es zum Theme eventuell schon ein Gerichtsurteil?
Gute antwort
Ich hatte das selbe Problem vor 3 Jahren mit Amazon. Du musst Anzeige erstatten, Diese an den Versandhändler senden,bzw. mitteilen. Der muss ebenfalls Anzeige erstatten. Dann haftest Du nicht
Fakt ist : Das Versandhaus will das Geld haben.Ich rate dir,einen Anwalt einzuschalten. Nur so bist du auf der sicheren Seite