Verkäufer verschweigt wichtiges Detail, Rücktritt vom KV und wer zahlt die Kosten vom Notar?

4 Antworten

Hier schreibt er zu dem bestehenden Mietverhältnis (Mieter muss ja
mitübernommen werden), dass der Mieter ziemlich deutlich im Rückstand
ist (5 Monate)

Der Mieter hätte die Wohnung schon räumen müssen, sei aber nicht raus.

vllt. ist das ja der grund für den verkauf, dass er mit dem mieter nicht fertig wird und ihm die mieteinnahmen fehlen...?

wenn ihr jetzt den vertrag unterschreiben würdet, wäre euer problem, dass ihr dem mieter gegenüber erst dann vollumfänglich handlungsfähig, also auch mit weiteren klagen, wärt, wenn ihr im grundbuch steht. und das kann dauern....

Alternativ haben wir uns überlegt, evtl. doch den Vertrag zu machen,
allerdings mit der Bedingung dass der Vertrag erst dann wirksam wird,
wenn der Mieter "draußen" ist.

so würde ich das auch machen, wenn ich die wohnung unbedingt haben wollte und viel zeit hätte.

Der Termin für den Notar steht - und ich muss wahrscheinlich jetzt die Kosten tragen, oder?

bei meinen wohnungskäufen und verkäufen gingen die notarkosten zu gleichen teilen an käufer und verkäufer; letzterer ist ja auch darauf angewiesen, dass die veräußerung seiner immobilie notariell bestätigt und eine grundbuchlöschung stattfinden kann. ebenso kannst auch du erst in´s grundbuch eingetragen werden, wenn du notariell beglaubigt der käufer bist.

wenn du allerdings komplett vom kauf zurücktreten willst und du den notar mit der vertragsausfertigung beauftragt hast, solltest du ihn anrufen und ihm den rücktritt darstellen. meist ist dann ´nur´ eine aufwandsentschädigung für den vertragsentwurf fällig, aber nicht die volle gebühr, die sich aus dem gegenstandswert ergibt (beurkundung, meldung ans grundbuchamt usw). zu prüfen/fragen wäre dann noch, ob die  aufwandsentschädigung automatisch zu lasten  beider vertragsparteien ginge. aber das kann und wird dir alles der notar sagen.

dieser nervkram tut mir wirklich leid für euch - deshalb viel glück bei allem!

Wer einmal was verschweigt, verschweigt auch gerne anderes.

Den Notartermin kannst Du stornieren ohne Kosten für Dich. Wer die Kosten für den Vertragsentwurf bezahlt, musst Du allerdings klären. Sicher trägt der Verkäufer entweder die gesamten Kosten oder zumindest die Hälfte.

Ich würde diesem Verkäufer nichts mehr glauben und die Wohnung nicht kaufen.


Bei Kauf einer Immobilie sind laufende Mietverträge zu übernehmen. Warum habt ihr den VK nicht schon vor Termin darauf angesprochen und euch aufklären lassen? Lügen dürfte er nämlich nicht. Wer die Musik beim Notar bestellt zahlt.

Der Mieter hätte die Wohnung schon räumen müssen, sei aber nicht raus.

 

als nächstes wäre eine Räumungsklage als Folge. Das kann aber nur der Besitzer; und zahlt auch.

Das ist ja wohl nicht die einzige Wohnung auf dem Markt? Ich würde auf jeden Fall nur eine Wohnung kaufen ohne solche Probleme.