Eigene Mülltonne statt Gemeinschaftsmülltonnen?

4 Antworten

da unser Vermieter neuerdings ohne Vorwarnung die Müllkosten auf pro Kopf umgelegt hat

Das darf er nicht ohne Vorwarnung tun. Er muss es vorab ankündigen und begründen, warum er den Verteilerschlüssel umstellen will. Und das gilt dann er ab der nachfolgenden Abrechnungsperiode. Für diese aktuelle Abrechnung kannst du also hinsichtlich der Müllgebühren widersprechen.
Ferner ist noch die Frage, ob er den Verteilerschlüssel für die Müllgebühren überhaupt ändern darf. Das ist nicht immer möglich. Hierfür muss der Mietvertrag angeschaut werden.

Nun wollen wir unsere eigene Tonne kaufen und in unseren Garten stellen.

Das würde euch nicht helfen. Denn wenn die Umlage der Betriebskosten vereinbart ist laut Vertrag, und davon gehe ich aus, dann darf der Vermieter die Kosten trotzdem umlegen. Ihr würdet dadurch also nichts sparen. Man kann nicht einfach so von einer Kostenposition aussteigen als Mieter.

Susili85 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 18:28

Das werde ich auf jeden Fall mit ihm besprechen und auch widersprechen. Er stand mit einer riesigen Nachzahlung vor unserer Tür und sagte ach übrigens, ihr müsst jetzt Grundsteuer und pro Kopf Müllgebühren bezahlen.

Renick  27.06.2018, 19:48
@Susili85

Grundsteuer auch pro Kopf? Das wäre keinesfalls korrekt. Grundsteuer ist grundsätzlich umlagefähig, aber nur nach Wohnfläche.

Wenn du magst lade die Abrechnung mal anonymisiert hoch und schreib mir den Link, oder schreib mich privat an. Bestimmt würde ich noch mehr Fehler finden in der Abrechnung.

Susili85 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 23:03
@Renick

Die Grundsteuer ist pro Wohnung. Ich schreibe dich persönlich an. Ganz lieben Dank für das Angebot!

Hallo,

was steht denn in eurem Mietvertrag?

Wenn da steht, dass die Müllgebühren nach der Wohnungsgrösse abgerechnet werden, kann euer Vermieter das nicht einfach so ändern.

Susili85 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 18:21

Hmmm. Leider kenne ich mich nicht so aus mit Mietverträgen. In unserem steht folgendes:

"Der Vermieter ist berechtigt, zur Abrechnung der Betriebskosten Wirtschaftseinheiten zu bilden und zu ändern, sofern diese einheitlich verwaltet werden..."

Klingt nach er darf das so..?

Backkuenstlerin  27.06.2018, 18:33
@Susili85

Oje, so ein "Juristendeutsch" verstehe ich leider auch nicht.

Habt ihr einen Mieterschutzverein bei euch in der Nähe?

Dann fragt da doch einmal nach. Die sind nicht so teuer, und bei den Kosten die ihr jetzt zusätzlich habt würde ich mich da auf jeden Fall mal erkundigen.

Das darf der vermietr so kanner das nicht regeln ihr habt einen mietvertag wo das anders drin steht also widersprecht der erhöhung! Verträge können nich einseitieg geändert werden ausnahme sind die nebenkosten zb bei der heizung wen der verbrauch durch euch sich erhöht hat.

Mega schade... Weder von Renick, noch von dem Mieterschutzbund eine Antwort erhalten... Trotz bezahlten Gebühren 😞