Verjährung der Stromrechnung - Muss ich die Rechnung noch zahlen oder ist das verjährt?
Hallo zusammen, mein Stromversorger hat mir mit Datum 20.05. noch zwei Stromrechnungen für Zeiträume aus 2010 (01.11.2010-31.12.10) und die Jahresrechnung für 2011 geschickt, da diese scheinbar vergessen wurden zu stellen. Muss ich die Rechnung noch zahlen oder ist das verjährt. Es wurde davor nie eine Rechnung gestellt. Meines wissens nach wäre es nur verjährt wenn es eine Korrektur wäre stimmt das?
4 Antworten
es verjährt nicht , du musst zahlen.
Die Verjährungsfrist beginnt erst, wenn die Rechnung gestellt wird.
Zwar beträgt die normale Verjährung 3 Jahre plus den Rest des Jahres, nur bei Stromanbieter gilt diese eben nicht. Der Gesetzgebern hat da äußert schwammig formuliert und lässt den Stromlieferanten geradezu unbegrenzt Zeit, eine Rechnung zu stellen und erst mit Erstellung der Rechnung beginnt die Verjährung.
"Stromanbieter können sich auf eine gesetzliche Privilegierung berufen: Bei ihnen beginnt die Verjährungsfrist nach dem Gesetz nämlich erst dann zu laufen, wenn tatsächlich abgerechnet wurde, also mit Rechnungsstellung. Es ist daher grundsätzlich möglich, dass verbrauchter Strom noch Jahrzehnte später in Rechnung gestellt wird. "
Diese Aussage steht hierzu im Netz.
wahrer verbraucherschutz?