Kontopfändung trotz Arbeitslosigkeit
Hallo,
darf man trotz Arbeitslosigkeit ne Kontopfändung auf dem Konto haben? Man lebt doch schon am Existenzminimum. Wenn nein, wie kann ich dagegen vor gehen?
9 Antworten
Während beim Arbeitseinkommen ein betraglich begrenzter Pfändungsschutz auf Antrag gewährt wird, sind Sozialleistungen unpfändbar.
Dieser besondere Kontenschutz gilt ausschließlich für Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion. Zu den von § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB I erfassten Sozialleistungen gehören insbesondere Krankengeld, Grundsicherung, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Bafög, Rente, Wohngeld, Erziehungsgeld und Pflegegeld.
Eine Gutschrift auf das Konto des Berechtigten (§ 55 Abs. 1 Satz 1 SGB I), die auf einer solchen Leistung beruht, wird für die ersten sieben Tage seit ihrer Gutschrift nicht von einer Pfändung erfasst, sodass der Schuldner trotz Kontenpfändung darüber verfügen darf.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kontopf%C3%A4ndung
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Lies am besten den ganzen Artikel, da sind jede Menge nützliche Informationen drin.
Schau Dir auch die Infos über das neue P-Konto an, das es ab Juli 2010 geben wird.
das eine hat mit dem andren nichts zu tun, wenn man alleinstehend ist hat man aber ne Pfändungsfreigrenze von 900 Euro rum, das ALG darf nicht gepfändet werden, kann man innerhalb 7 Tagen vom Konto holen. Am besten die Bank wechseln und hoffen das der Gläubiger nicht so schnell dahinter kommt.
Die Kontopfändung ist eine Maßnahme des Gläubigers und rechtlich in Ordnung. Nimm deine Unterlagen, geh damit zur Bank, solange du nachweisen kannst das alles was da auf dein Konto geht ALG ist, oder Sozialleistungen, dann regelt die Bank das für dich. Ansonsten zum Amtsgericht, Vollstreckungsstelle, deinen Fall schildern und man wird dir Helfen. Innerhalb von ein paar Stunden kannst du dein Konto wieder nutzen.
die nhaben mir trotz Schutz mein Hartz 4 gefändet,meine Bank sagt sie darf das auch wenn ich am 1.Tag da war und auch mein Kindergeld war gleich weg. Bin jetzt mit nem Anwalt dabei es zurück zu bekommen,war ne Internetseite die ich garnicht benutzt habe,denn ich hab noch nicht mal nen PC gehabt zu der Zeit und auch kein Internet und telefon zu der Zeit,Soviel zu unserer modernen Zeit.Der Witz ist ich soll Hundefutter bestellt haben ,hab nicht mal Tiere weil meine Kids Allergisch reagieren
Sozialleistungen sind dem Empfänger innerhalb von 7 Werktagen auszuzahlen. Auch die Bank darf sich nicht "selbst bedienen", Auch bei überzogenem oder gepfändeten Konto muss die Hartz IV Leistung in voller Höhe ausgezahlt werden . Aber wie gesagt, innerhalb von 7 Tagen abholen