Versicherungfall Wildschaden am Auto. Betrag auszahlen lassen?
Hallo,
meine bessere Hälfte hatte vor kurzem einen Unfall mit einem Reh. Schaden laut Gutachten ca. 1900€. Scheinwerfer kaputt und Motorhaube eingedellt. Nun lies ich den Scheinwerfer richten, da dieser ja benötigt wird. Die Motorhaube interessiert mich allerdings nicht.
Nun kam heute ein Schreiben meiner Versicherung ich solle die Originalrechnung vorlegen. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt der Schaden wird komplett übernommen, allerdings nur mit Originalrechnung bzw. Abtretung an die Werkstatt.
Ist das rechtens?? Der Fall ist klar, wurde alles von der Polizei aufgenommen. Der Schaden wurde dokumentiert. Kann mich die Versicherung zwingen das Auto reparieren zu lassen? Würde natürlich lieber das Geld nehmen, bevor ich die Motorhaube erneuern lasse - warum auch?!?
Nur so nebenbei, fahre seit ca. 20 Jahren Unfallfrei. War außer einem Glasschaden noch nie was bei mir.
Mfg Da Bou
5 Antworten
Es geht ja um die Kasko und da gibt es auch bei meiner nur Geld, wenn repariert oder Ersatz gekauft wird.
Was sagt denn Dein Berater vor Ort dazu?
... und was schreibe ich? Reparaturkosten, richtig, aber wenn es gar keine gibt?
Dann ist das was der Gutachter als (voraussichtliche) Reparaturkosten ansetzt ausschlaggebend. Sonst könnte man sich ja sparen zu schreiben "wenn nicht repariert wird, werden die Reparaturkosten, maximal (...) gezahlt", das würde ja dann nie greifen.
Hier kommt es dann noch zu Abzügen für Kosten, die nur bei tatsächlicher Reparatur anfallen.
die versciherung kann dich nicht zwingen das auto reparieren zu lassen. allerdings muss sie auch nicht die volle höhe des gutachtens erstatten.
darin ist auch mehrwertsteuer und lohn incl. steuern enthalten. die werden da nicht erstattet
... aber wir reden hier schon über Kasko und nicht über Anspruchstellerei an die gegnerische KH, oder?
Jeder Kunde, der Geld von der Versicherung haben möchte, muss sie der Höhe nach beziffern in Form von Kostenvoranschlägen, Gutachten oder Rechnungen. Du hast bestimmt eine SB die anfällt. Den Rest des Schadens übernimmt deine Versicherung. Natürlich kannst du auch nur den Scheinwerfer einreichen und die Motorhaube ausser acht lassen. Ich verstehe nur nicht, warum ich den Schaden nicht reparieren lasse, dafür wieder ein repariertes Auto habe und ich sonst keine weiteren Nachteile habe. Lasse ich nicht reparieren, habe ich für die Zukunft Nachteile. Also möchtest du nur die Kohle abgreifen und hast über eventuelle Folgen dir keine Gedanken gemacht. Du kannst aber die Summe gemäß Gutachten dir auszahlen lassen! Netto abzügl. SB!
Ja es gab vor ein paar Jahren eine Gesetzesänderung die Versicherung muss nur noch die Reparatur bezahlen.
Bitte was gab es? Da kann aber etwas nicht stimmen.
Na bei 1900,--€ Gutachten ist die Vorgehensweise der Versicherung schon normal und üblich!
Die AKB des GDV sehen auch in der Kasko eine Regelung vor wenn "nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht" repariert wird. Dann werden die "kompletten Reparaturkosten bis zur Höhe des um den Restwert verminderten WBW" erstattet.