ZAHLT die KFZ Versicherung wildschaden ohne polizei?

6 Antworten

Nein, da Straftatbestand unerlaubtes entfernen vom Unfallort.

Es muss nicht die Polizei sein, es reicht den Unfall vom ForstBEAMTEN protokollieren zu lassen. In dem Fall zahlt die TK auch.

Das hängt vom Sachbearbeiter ab, da durch den Einwand der groben Fahrlässigkeit deine Versicherung vermutlich zahlen wird. Natürlich ist das ein Verstoß gegen die Bedingungen, den du hier begangen hast. Wenn du keine Versicherung aus dem Internet genommen, sondern eine, die auch ihren Preis wert ist, wird diese den Schaden wohl übernehmen. Versicherungen, die wir vermitteln, haben in der Regel es bezahlt. Also abwarten.

Einen Wildunfall melden Sie, indem Sie die Polizei anrufen. Wenn Sie den Unfall
nicht melden, begehen Sie einen Verstoß gegen das Tierschutz­gesetz und
damit eine Ordnungs­wid­rigkeit. Durch eigen­mächtiges Mitnehmen des
Tieres wiederum, machen Sie sich der Wilderei schuldig. Übrigens:
Unfälle mit Klein­tieren wie Fröschen, Igeln oder kleinen Vögeln müssen
nicht gemeldet werden. Bei Rehen, Wildschweinen, Füchsen und Tieren
vergleichbarer Größen­ordnung besteht hingegen Melde­pflicht.

Warten Sie nach dem Anruf am Unfallort. Tipp: Sie können die Zeit
nutzen, um Fotos für die Versi­cherung von der Unfall­stelle zu machen.
Achten Sie jedoch darauf, dass Sie beim Fotogra­fieren weder sich noch
andere Autofahrer gefährden. Lassen Sie sich von der Polizei eine
Beschei­nigung zum Nachweis über die Schaden­aufnahme für Ihre Versi­cherung
geben. Bedenken Sie, dass Sie den Wildunfall auch dann melden müssen,
wenn das angefahrene Tier sich selbst vom Unfallort entfernen konnte.

lemy1358 
Beitragsersteller
 17.12.2016, 13:16

So für alle schlauen Köpfe hier, ich habe meinen schaden erstattet bekommen 3400 Euro ,Ohne Polizei ich hatte Beweis Fotos wo man sehen konnte das da Blut und Haare von Tier waren und 2 zeugen die mit mir im Auto führen. Das Tier war nicht mehr auf zufinden. Also nach 2 Wochen hatte ich mein Geld.

Apolon  27.04.2016, 11:38

 Einen Wildunfall melden Sie, indem Sie die Polizei anrufen. Wenn Sie den Unfall
nicht melden, begehen Sie einen Verstoß gegen das Tierschutz­gesetz und
damit eine Ordnungs­wid­rigkeit.

Mich würde mal interessieren, in welchem § des Tierschutzgesetzes diese Information bestätigt wird ?

Voraussetzung ist, dass der Schaden dem Jagdpächter und/oder der Polizei gemeldet wird. Einfach nur ein paar Haare von irgendeinem Tier reichen NICHT aus.

tolle fotos , und morgen gehen die kumpel zu ihrer versicherung mit dem gleichen anspruch ??????

das muß schon offiziell notiert sein !