Verführung Minderjähriger?! HILFE!
Also ich bin 16 und mein Freund 19.. Ich lebe bei meinem Patenonkel , der mein Sorgerecht hat. Ich habe mich sehr mit ihm gestritten und er macht jetzt eine Anzeige (oder er droht damit) bei der Polizei an meinem Freund wegen "Verführung Minderjähriger" Ich weiß ja nicht ob das eine Rolle spielt , aber ich war schwanger habe aber abgetrieben und zu meinem Onkel habe ich ein sehr sehr schlechtes Verhältnis. Kann mein Freund jetzt dran kommen und wie sähe die Strafe aus ?! Ich hab echt Stress , bitte helft mir schnell ! Das ist wirklich unfair und ich wollte es also würde ich das auch jeden Fall in einem Prozess aussagen ! Vielen Dank. Pia.
11 Antworten
§ 182 StGB :
(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
- unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
- diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
- sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
- diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
Ab 16 wird es da wohl keine Probleme mehr geben. Darunter wäre rechtlich problematisch.
Nicht ganz richtig! Nach neuer, eutropäischer Rechtsprechung bereits ab dem 14ten Lebensjahr....
Nein, DAS kann dein Onkel nicht! Ab 14 mit vorrausgesetztem Einverständnis gibt es keine "Verführung Minderjähriger" mehr, es sei denn ein "Abhängigkeits-/oder Aufsichtsverhältnis" besteht. Ab dem 16ten Lebensjahr kann dir sowieso keiner, es sei denn du bist in einem vorbeschriebenem Abhängigkeitsverhältnis (z.B. ein Lehrer o.ä.), irgendwelche Vorschriften zur Sexualität machen. Du hast gesetzlich verbrieft die freie Wahl deiner Geschlechtspartner (selbst "gleichgeschlechtliche Partnerschaft" könnte dir NICHT verboten werden!) Da du "einvernehmlichen Geschlechtsverkehr" hattest, kann sich dein Onkel auf den Kopf stellen und mit den Füßen bellen, er ist im Unrecht und kann und DARF auch nichts dagegen unternehmen. Solange du nicht von einem Vormundschaftsgericht "entmündigt" und als "Kind unter 12 Jahren" eingestuft worden bist, DARF MAN DEINE RECHTE NICHT BESCHNEIDEN! Maßnahmen, die dich in deinen bürgerlichen Rechten behindern, sie gar aufheben, sind gesetzwidrig und können leicht als Nötigung ausgelegt und auf Antrag sogar strafrechtlich verfolgt werden. Halte die Ohren steif! Liebe Grüße, Chiliheadz
nein, ab 16 kannst du allein entscheiden mit wem du sex hast, auch wenn dein freund zb 30 wäre kann es dir niemand verbieten.
Lies einmal entsprechende Gesetze, die gültig sind und keinen veralteten Kram aus dem abgeschafften JWG!!! Chiliheadz.
Das Gesetz "Verführung Minderjähriger" existiert nicht! IHr habt nichts zu befürchten