Verein Beitrag Krankheit
Hallo,
wenn man in einem Sportverein Mitglied ist und dort halbjährlich der Beitrag bezahlt für ein halbes Jahr bezahlt wird. Wie ist es dann wenn man in em halben Jahr Krank wird oder so. Also wenn man z.B. aus Gesundheitlichen Gründen z.B. 1 oder 2 Monate keinen Sport machen darf. kann man dann den vorrasgezahlten Beitrag für die Zeit die man nicht da was zurückfordern oder mit der nächsten Beitragszahlung verrechnen?
4 Antworten
Hallo. Ganz klares Nein. Das du krank warst und auch länger entbindet dich nicht von den Beiträgen. Warum, weil andere MG ja auch in den Urlaub fahren und dieser kann ja durchaus auch mehrere Wochen betragen, was sie (selbst wenn der Urlaub lange vorher geplant ist) aber trotzdem nicht von der Beitragspflicht entbindet. Um sich davon befreien zu können müsste schon ein echter Härtefall vorliegen und selbst darüber müsste der Vorstand beraten, denn einer allein darf das nicht entscheiden. Der Verein will ja Gelder einnehmen um sein Angebot aufrechtzuerhalten und ob man krank wird oder länger in den Urlaub fährt oder aber das Angebot wenig bis gar nicht nutzt ist dem Verein letzlich egal. Aber frag trotzdem mal gezielt beim Vorstand an, denn vielleicht räumen sie bei dir einen solchen "Härtefall" ein.
ich bin ja zur Zeit nicht Krank. war nur so ne Frage. Wenn man z.B. ne Operation hat kann man ja eventuell ne Weile nicht zum Training da hat man ja dann ne Bescheinigung vom Arzt.
Steht in den Vereinsstatuten
dann frag mal euren schatzmeister
den kenne ich nicht. kennet keiner so wirklich. aber werde mal meinen Trainer fragen ob er es weiß
Dass müsstest Du mal den verein fragen wo Du drin bist
Grundsätzlich, also sofern die Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, ist der Mitgliedsbeitrag nicht das Entgelt für die Teilnahme am Sportangebot des Vereines, sondern eine Schuld, zu der allein die Mitgliedschaft in dem Verein verpflichtet. Deshalb kann man den Beitrag grundsätzlich auch nicht mit dem tatsächlich wahrgenommenen Angebot verrechnen.
Eventuelle Beitragserstattungsmöglichkeiten müssen daher ausdrücklich durch die Satzung bestimmt sein. Da das bei deinem Verein offenbar nicht der Fall ist, stehen dir keine Rückzahlungen zu.
ich werde mal meinen Trainer fragen wie das im Verein ist. Jemand anderes war mal 4 Monate in Afrika und musste für die 4 Monate nicht bezahlen sondern nur für die 2 Monate wo er da war
Die entscheidende Frage ist, ob die Satzung es in irgendeiner Weise zulässt, dass Mitgliedsbeiträge gemindert oder erlassen werden. Wenn nicht, dann müsste zunächst eine entsprechende Satzungsänderung durchgeführt werden.
da steht gar nichts. nur wann ich beigetreten bin, wie hoch die aufnahme gebür ist und der beitrag pro monat