Verein Beitrag Krankheit

4 Antworten

Hallo. Ganz klares Nein. Das du krank warst und auch länger entbindet dich nicht von den Beiträgen. Warum, weil andere MG ja auch in den Urlaub fahren und dieser kann ja durchaus auch mehrere Wochen betragen, was sie (selbst wenn der Urlaub lange vorher geplant ist) aber trotzdem nicht von der Beitragspflicht entbindet. Um sich davon befreien zu können müsste schon ein echter Härtefall vorliegen und selbst darüber müsste der Vorstand beraten, denn einer allein darf das nicht entscheiden. Der Verein will ja Gelder einnehmen um sein Angebot aufrechtzuerhalten und ob man krank wird oder länger in den Urlaub fährt oder aber das Angebot wenig bis gar nicht nutzt ist dem Verein letzlich egal. Aber frag trotzdem mal gezielt beim Vorstand an, denn vielleicht räumen sie bei dir einen solchen "Härtefall" ein.

Kikimausilein 
Beitragsersteller
 21.01.2015, 18:42

ich bin ja zur Zeit nicht Krank. war nur so ne Frage. Wenn man z.B. ne Operation hat kann man ja eventuell ne Weile nicht zum Training da hat man ja dann ne Bescheinigung vom Arzt.

Steht in den Vereinsstatuten

Kikimausilein 
Beitragsersteller
 21.01.2015, 15:22

da steht gar nichts. nur wann ich beigetreten bin, wie hoch die aufnahme gebür ist und der beitrag pro monat

Impressarrio  21.01.2015, 15:23
@Kikimausilein

dann frag mal euren schatzmeister

Kikimausilein 
Beitragsersteller
 21.01.2015, 15:24
@Impressarrio

den kenne ich nicht. kennet keiner so wirklich. aber werde mal meinen Trainer fragen ob er es weiß

Dass müsstest Du mal den verein fragen wo Du drin bist

Grundsätzlich, also sofern die Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, ist der Mitgliedsbeitrag nicht das Entgelt für die Teilnahme am Sportangebot des Vereines, sondern eine Schuld, zu der allein die Mitgliedschaft in dem Verein verpflichtet. Deshalb kann man den Beitrag grundsätzlich auch nicht mit dem tatsächlich wahrgenommenen Angebot verrechnen.

Eventuelle Beitragserstattungsmöglichkeiten müssen daher ausdrücklich durch die Satzung bestimmt sein. Da das bei deinem Verein offenbar nicht der Fall ist, stehen dir keine Rückzahlungen zu.

Kikimausilein 
Beitragsersteller
 21.01.2015, 18:43

ich werde mal meinen Trainer fragen wie das im Verein ist. Jemand anderes war mal 4 Monate in Afrika und musste für die 4 Monate nicht bezahlen sondern nur für die 2 Monate wo er da war

JotEs  22.01.2015, 05:35
@Kikimausilein

Die entscheidende Frage ist, ob die Satzung es in irgendeiner Weise zulässt, dass Mitgliedsbeiträge gemindert oder erlassen werden. Wenn nicht, dann müsste zunächst eine entsprechende Satzungsänderung durchgeführt werden.