Kann mich ein Verein bei nicht bezahlten Mitgliedsbeitrag anklagen den Beitrag zu zahlen?
Hallo erstmal,
hoffe ihr könnt mir helfen. Habe mich letztes Jahr bei einem Sportverein angemeldet, dies geschah an einem Tag der offenen Tür zu vergünstigten Konditionen. Nun folgendes:Ich hätte bis Oktober letzten Jahres kündigen müssen, damit der Vertrag nicht weiterläuft, da Anfang März 2011 der neue Beitrag für das laufende Jahr abgebucht werden sollte, da ich aber uach kein Interesse mehr an dem Sport hege habe ich bisher nicht gezahlt.Meine Frage lautet daher: Können sie mich im schlimmsten Falle auf den Beitrag verklagen oder werden sie mich einfach nur rausschmießen?
5 Antworten
Hallo Belango,
da du dem Verein ordnungsgemäß -ich denke du hast eine schriftliche Mitgliedschaft unterschrieben- beigetreten bist, hast du dich auch zu allen sonstigen Rechten und Pflichten aus der Mitgliedschaft verpflichtet.Die Option zur Kündigung der Mitgliedschaft hast du nicht wahrgenommen. Also besteht deine Mitgliedschaft mit allen rechtlichen Konsequenzen weiterhin fort.Das bedeutet selbstverständlich, dass du -egal in welchem Ausmaß oder Umfang du das Angebot des Vereins wahrnimmst oder wahrgenommen hast- die Mitgliedsbeiträge zu zahlen hast, egal !!! ob dein Interesse an einer Mitgliedschaft oder dem konkreten Angebot des Vereins "verflogen" ist.
Die Tatsache, dass der Verein einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Forderungen beauftragt hat und deine Einlassung, dass du die Mitgliedschaft nicht aufgekündigt hast, belegen eindeutig, dass der Verein seine Forderung mit Recht verfgolgt und auch erfolgreich gegen dich durchsetzen wird.
Um wirklich richtig hohe Folgekosten zu vermeiden solltest du schnellstens den jetzt bezifferten Betrag der Forderung begleichen.Wenn die Sache "rechtshängig" wird, d.h. entweder per "Mahnbescheid" oder "Klage" entstehen erhebliche !!! Gerichts- und Anwaltskosten, die dir in kürzester Zeit die Tränen in die Augen treiben werden und die Angelegenheit hinsichtlich der Kostenhöhe schnell verdreifachen oder gar vervierfachen werden.Deshalb "Augen zu und zahlen".
Gruß hotteb
Da Du den Vertrag nicht gekündigt hast , läuft er noch und Du bist verpflichtet, den Beitrag zu zahlen.Ja, sie könnten Dich verklagen, fraglich, ob sie es bei dieser recht geringen Summe tun.
Du musst zahlen, da Du nicht gekündigt hast. Schreibe jetzt sofort eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin, damit Du es nicht wieder vergessen kannst.
Was ich noch vergessen habe zu sagen, heute kam ein Brief von einem Rechtsanwalt der von dem Verein den Auftrag hat mich an die Zahlung zu erinnern und gegebenfalls auch Gerichtsverfahren droht.Der Vereinsbeitrag beträgt 110 Euro jährlich.
Danke im Voraus
Mfg Belango
Hallo Leute,
Ich habe da so eine ähnliche Frage...
Ich habe mich im Sommer bei einem fussballverein angemeldet. Ich fühle mich dort unwohl und möchte den Verein jetzt im winter wechseln.
Die an und abmelde fristen sind mir bekannt.
Der aktuelle Verein hat von mir noch keinen Beitrag genommen und jetzt wo ich wechseln möchte will der Verein, dass ich den beitrag bezahle.
Was passiert wenn ich es nicht bezahle und den Verein wechsle ?
Vielen Dank