Zu wenig für Ware bezahlt - wie ist die rechtliche Lage?
Hallo,
ich habe mir gestern im Schmuckladen etwas gekauft.
Meine Schwester hat mir noch Geld geschuldet und es mir vor dem Einkauf Daheim gegeben, als ich mich im Laden entschieden habe, bin ich nochmal zur Bank, da das Geld was ich im Geldbeutel hatte hierfür nicht ausgereicht hätte.
Nun, ich bin danach wieder in den Laden zurück und habe dort den Artikel gekauft.
Als ich zu Hause war, hat sich rausgestellt, dass ich meine Schwester vorher falsch verstanden habe, als sie mir gesagt hat, wie viel Geld sie mir gegeben hat.. Deswegen habe ich vorher auch zu wenig Geld bei der Bank geholt und mit zu wenig bezahlt ohne es überhaupt gemerkt zu haben.
Ich habe die Kassiererin ebenfalls gefragt, ob der Betrag stimmt (habe bar bezahlt), sie hat es nachgezählt und gemeint es passt. Auf dem Kassenbon steht auch der eigentliche Preis und das ich noch einen Euro Rückgeld erhalten habe..
Allerdings ist es nun so, dass ich über 80 Euro zu wenig bezahlt hatte.. Aber ich bin einfach von dem Betrag meiner Schwester ausgegangen und habe nicht vorher gezählt und es erst am Abend gemerkt, dass da was schief gelaufen ist.
Ich habe mich auch dort als Kunde angemeldet, weil schon einige Dinge dort gekauft habe, das heißt, mich kontaktieren könnten sie..
Wie sieht es aus der rechtlichen Lage aus? Ich denke ich rufe morgen an und sage denen, dass etwas schief gelaufen ist..
5 Antworten
Wenn die Verkäuferin es nachgezäht hat und sagt es stimmt so, wird das wohl auch so sein. Ist doch ihr Problem, wenn sie dir etwas günstiger verkauft.
Je nach Kasse ist nicht nachvollziehbar wo der Fehler passierte, aber es wird bei der Abrechnung bemerkt werden. Den Ärger bekommt hier die Verkäuferin und je nach Arbeitgeber ist dieser nicht grade gering.
Ich würde dir wirklich, allein der Ehrlichkeit halber, raten dich von selbst zu melden und zu fragen ob es eine Differenz in der Kasse gab, da du dir nicht sicher bist, ob du ausversehen zu wenig gegeben hast. So ist deine Ware ordentlich bezahlt und du kannst sie mit einem guten Gewissen nutzen, die Verkäuferin wird sicher auch erleichtert sein und du kannst dich ruhigen Gewissens dort wieder blicken lassen.
Auch wenn du nichts falsch gemacht hast, du hast sie ja noch extra darauf hingewiesen es zu kontrollieren, wirst du sonst mit Pech noch lange ein schlechtes Gewissen haben wenn du dort hin gehst. Bei 1-2 Euro müsste man kein größeres Theater machen, solche Sachen passieren im Zahlungsverkehr an den Kassen immer wieder, wo Menschen arbeiten und kaufen passieren Fehler, aber 80 Euro ist schon eine Hausnummer.
Das es keiner mitbekommt solltest du nicht zu sehr hoffen. Die Angestelte mag die Abrechnung ihrer Kasse selbst machen, muss aber auch diese Differenz sofort angeben. Dieser Fehler wird also schon auf dem Tisch des Chefs liegen sofern sie exestiert.
Aus eigener Erfahrung bei meinem Nebenjobs muss sowas nicht aus eigener Tasche bezahlt werden (mögen andere Arbeitgeber anders regeln) aber natürlich kann dies Probleme bereiten und wenn es eine Abmahnung ist.
Und ich denke morgen wird sie sich noch dran erinnern, dass sie es selber nochmals gezählt hat, dann kann sie mir nichts vorwerfen..
Das wird sie im Normalfall nicht tun, sie ist für die Kontrolle eigentlich verantwortlich. Mit dem Geld verschätzt sich so mancher Kunde, exakt dafür sind Kassierer ja da.
Normalerweise sollte sie sich eher freuen und sich bedanken, schließlich kümmerst du dich darum obwohl es vielleicht nichtmal nachweisbar ist das der Fehler bei deinem Kauf passiert ist. Du hast dir da nichts vorzuwerfen und es wäre eher etwas dreist wenn sich diese Verkäuferin noch beschwert.
Ja rechtlich gesehen bist du dazu verpflichtet den vollen Preis zu zahlen und sie können von dir verlangen, dass du die Differenz bezahlst. Spätestens bei der Abrechnung wird es auffallen, dass da was fehlt. je nachdem wie gebucht worden ist, kann man bei einer Barzahlung (oder mehreren an dem Tag) nicht nachvollziehen bei welchem Kunde was schief gelaufen ist.. oder ob nicht ein Mitarbeiter in die Kasse gegriffen hat und deswegen die Differenz von 80€ am Tag entstanden ist...
ob sie dich dann aber dann tatsächlich kontaktieren, ist die andere Frage.
Wenn du bar bezahlt hast, ist es jetzt doch überhaupt nicht mehr nachweisbar, dass der Betrag, den du gegeben hast, nicht gestimmt hat.
Ich glaube schon, ich kann mir nicht vorstellen, dass die so viel Kundschaft hatten und da ich mich neu als Kunde angemeldet habe.. Dort werden auch die Käufe festgehalten, weil man am Ende des Jahres einen Rabatt erhält.. Aber unsicher bin ich mir trotzdem, nachher sagen sie, ich hätte es mit Absicht gemacht :( Dabei ich sie ja extra gebeten habe es zu prüfen..
Geh am besten hin und schildere Dein Problem.
Ehrlich währt am längsten.
Ja da hast du wohl Recht.. Auf der Rechnung steht auch ihr Name, ich glaube ich frage gleich nach ihr - dann bekommt es keiner mit und für sie wird es kein Ärger geben.
Würde mir sonst echt Leid für die Verkäuferin, je nach dem muss sie das ja vielleicht aus eigener Tasche bezahlen :/
Und ich denke morgen wird sie sich noch dran erinnern, dass sie es selber nochmals gezählt hat, dann kann sie mir nichts vorwerfen.. Ich hoffe halt nur, die sagen mir dann nicht, ich hätte das mit Absicht gemacht. Aber wir haben es in dem Moment ja beide nicht bemerkt und mein Freund auch nicht.