Verbraucherinsolvenz & Stromanmeldung
Hallo,
ich befinde mich seit 2 Jahren in der Verbraucherinsolvenz und habe eine neue Wohnung gefunfen . Nun wollte ich mich bei einem Stromanbieter anmelden ,der mir auch promt eine Ablehnung zugesandt hat .
Da vom örtlichen Versorger auch ein Betrag in der Verbraucherinsolvenz ist ,habe ich nun Angst ,ohne Strom in der neuen Wohnung zu sitzen.
Mein Anwalt meinte , das er trotzdem verpflichtet ist , mich als Kunde anzunehmen als örtlicher Versorger.Ist das so richtig ? Was kann ich noch tun ?
Vielen Dank für Eure Hilfe
7 Antworten
Der Grundversorger des jeweiligen Ortes muss Strom und gegebenenfalls auch Gas liefern. Das einzige was passieren wird ist dass man Vorkasse verlangen wird. Das kannst Du allerdings auch selbst anbieten. Macht einen guten Eindruck. Du zahlst also erst und beziehst dann für den bezahlten Zeitraum deinen Strom. Fakt ist: Die Privaten können Dich ablehnen, der Grundversorger nicht.
Endlich mal ein Anwalt der Ahnung hat ;-) Also es ist richtig, das der örtliche Anbieter Dich in die Grundversorgung aufnehmen kann. Ist gesetzlich so geregelt. Da mittlerweile jeder günstige Stromanbieter eine Schufaauskunft einholt, ist es wohl kaum möglich den Anbieter zu wechseln und dann auch zu sparen. Na dann hoffe ich mal Dir geht in den nächsten 4 Jahren noch ein Licht auf und Du weisst, was Du danach nicht mehr machen solltest: Schulden... Kopf hoch, nach Regen kommt immer Sonnenschein...
Strom ist lebensnotwendig, und Dein anwalt hat Recht. Lege evtl in Zusammenarbeit mit Deinem Anwalt Widerspruch ein.
Zudem kannst Du mal nachfragen, ob es bei diesem Stromanbieter soetwas wie eine Vorauszahlung gibt. Viele Stromanbieter machen Das, funktioniert ähnlich wie eine Prepaidkarte
Dazu noch gefunden: Da der örtliche Grundversorger per Gesetz verpflichtet ist, die Stromversorgung zu übernehmen, falls der Stromanbieter unverhoffter Weise einmal die Lieferung einstellen sollte (zum Beispiel im Falle einer Insolvenz), kann es nicht passieren, dass man plötzlich ohne Strom da steht. http://www.stromtarife-vergleich.net/informationen/faq
Weise in dem Fall auf die Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV hin
Wasserschlange hat es richtig geschrieben. Zahlst du, ohne Privatinsolvenz, keine Stromkosten, wird dein Stromzähler gesperrt. Bist du in einer Privatinsolvenz muß dein Stromversorger dir wieder Strom liefern. Deine Energieschulden sind dann Teil der Insolvenz.
hat sich geklärt , ich bin zu meinem Grundversorger gefahren und die haben ohne nachzufragen mit mir einen Vertrag abgeschlossen. Das ganze hat 5 Minuten gedauert.