Wie kann ich meine verbindliche Ausbildungszusage wieder absagen?
Ich brauche dringend Hilfe! Und zwar habe ich jetzt die Zusage bekommen, dass ich in einem Unternehmen als Industriekauffrau anfangen könnte. Ich muss mich heute noch entscheiden und dann hat der Herr gesagt, dass ich und meine Eltern heute noch vorbei kommen können um den Vertrag VERBINDLICH zu unterschreiben... Das Problem ist, das ist nur mein 2. liebster Job. Mein favourit wäre eine Ausbildungsstelle im Landratsamt, aber die Entscheidung dort kann sich noch ewig hinziehen. Was soll ich jetzt machen?? Könnte ich den VERBINDLICHEN Vertrag auch wieder absagen, falls ich doch noch ins Landratsamt komme??
Bitte schreibt mir schnell zurück! Es ist echt wichtig!
Lg annikuchen
10 Antworten
Du hast eine Probezeit und in der kannst du ohne Angaben von Gründen wieder absagen. Von daher kannst du auch eine Verbindliche Zusage wieder zurückziehen. Habe ich auch gemacht. Weil ich auch lieber eine Ausbildung zur Kreisinspektorin angefangen habe als zur Sparkasse zu gehen. Die schreiben natürlich gerne "verbindlich" da rein, da das dann ja schon verbindlicher klingt und du nicht so schnell einen Rückzieher machst. Ich würde die Ausbildung annehmen, aber auch abwarten ob du noch einen Job im Landratsamt bekommst.
Viel Erfolg.
Wenn Du verbindlich unterschreibst, nimmst Du den Vertrag an und kannst nur in der Ausbildung (gibt es da eine Probezeit???? Weiß nicht) ganz normal kündigen - oder gekündigt werden (das wäre schlecht...)...
Hallo annikuchen,
wenn Du zu der Vertragsunterschrift gehst, ist es auf jeden Fall ganz wichtig, daß Du den Vertrag ganz genau durch liest, bevor Du überhaupt Deine Unterschrift darunter setzt. Darin müßte eigentlich auch stehen, ob es Konsequenzen für Dich hat, wenn Du aus dem Vertrag wieder zurücktreten möchtest. Ein Vertrag ist schließlich nicht nur eine Absicherung für das Unternehmen, sondern auch für Dich. Darin sollte also alles stehen, was zu Deinen Rechten und Pflichten zählt.
Gruß
Zwergle
Wenn Du den Vertrag unterschreibst, bist Du auch an den Vertrag gebunden! Das bedeutet, dass Du den dann zunächst einmal auch antreten musst. Bekommst Du aber in absehbarer Zeit Deine Alternative geboten, bleibt Dir nichts anderes übrig als diesen bereits unterschriebenen Vertrag am ersten Arbeitstag (also innerhalb der Probezeit) wieder fristgerecht zu kündigen. Um dann den anderen Vertrag antreten / annehmen zu können.
Das Ding heißt nicht umsonst "verbindlich"...