Berufgenossenschaft zahlen
Ich bin freiberufliche Fotografin und soll 150,00 € für 2010 an die Berufgenossenschaft (BG ETEM)zahlen, ich habe keine angestellten Mitarbeiter und arbeite, wenn es hochkommt, im Jahr höchstens 80 Stunden. Kann man mich dazu zwingen, den Beitrag zahlen? Habe 2008 und 2009 mit Verlust gearbeitet.
5 Antworten
Zahl den Beitrag.. Du musst nur einmal während der Arbeit umknicken mit dem fuss, durch einen Unfall während der Arbeit dir irgendwas brechen, etc...etc... Du bist froh über die übernahmen sämtlicher behandkungskosten, sowie verletztengeld!
In Deinem Bescheid von der BG ETEM steht, dass Du Dich per Antrag befreien lassen kannst
Ja, da gibt es leider eine Zwangsmitgliedschaft, soweit ich mich erinnere, BG für Druck- und Papierverarbeitung? Lies auc hier: http://www.foto-tipps.de/selbstaendigkeit/selbstaendiger-fotograf-und-berufsgenossenschaft
Es gibt Berufsgenossenschaften da sind die Unternehmer pflichtversichert, das ist in der Satzung der jeweiligen BG geregelt. Für die ETEM findest Du die Satzung hier:
http://www.bgdp.de/pages/service/download/Satzung_BGETEM.pdf
Auf Seite 46 steht was zur Unternehmerversicherung. Da mußt Du prüfen ob das auf Dich zutrifft und evtl Widerspruch gegen den Bescheid einlegen
Man muss als Selbständiger nur dann Beiträge zahlen, wenn man Angestellte hat - es sei denn, man übt einen Beruf aus, bei dem es Sonderregelungen gibt (z.B. Landwirt).
Vielleicht handelt es sich hier bei um einen Irrtum, den du der BG erklären musst.
Das ist Unsinn: Es gibt für viele selbständige Tätigkeiten (sogenannte verkammerte Berufe) Pflichtmitgliedschaften, egal, was du verdienst, ob du Angestellte hast oder deinen Job haupt- oder nebenberuflich machst.