Vaterschaftsanerkennung Thailand?

3 Antworten

Ihr koennt die Vaterschaftsanerkennung auch bei der deutschen Botschaft in Bangkok machen. Ein Vaterschaftstest ist dafuer nicht erforderlich.

User HeiNav hat bereits den richtigen Link geliefert. Dort kannst du nachlesen, wie es geht und was alles benoetigt wird.

Hinsichtlich des Anwalts in Thailand: Entweder hast du dich da beim Umrechnungskurs verrechnet oder der will dich ganz maechtig ueber den Tisch ziehen. Nie im Leben kostet ein serioeser Anwalt in einer derart einfachen Angelegenheit 8.000 Euro. Eher so um die 800 bis 1.000. Brauchst du aber auch gar nicht.

Agnes81  19.08.2021, 18:19

Sobald die Vaterschaft wirksam anerkannt ist, erhält das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit. Dann kannst du den deutschen Reisepass für das Kind beantragen.

LiveyourdreamsX 
Beitragsersteller
 19.08.2021, 13:12

Dankeschön 💕

Wenn Du die Vaterschaft nicht schon vor oder direkt nach der Geburt offiziell anerkannt hast (beim Jugendamt), gilt ein Eintrag von Arzt gar nichts, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Nicht mal in Deutschland.

Du wirst also um einen Vaterschaftstest nicht drumherum kommen, und der kostet.

Kannst Du nicht warten, bis Du hinreisen darfst und das dann da ohne Anwalt machen? Oder die beiden besuchen Dich? Allerdings ist das Kind ja eine Thailänderin, ob da eine deutsche Behörde überhaupt zuständig ist, keine Ahnung.

DerCaveman  19.08.2021, 13:14
Allerdings ist das Kind ja eine Thailänderin, ob da eine deutsche Behörde überhaupt zuständig ist, keine Ahnung.

Natuerlich sind hier deutsche Behoerden zustaendig. Es geht schliesslich um die deutsche Staatsangehoerigkeit des Kindes.

Fuer die Vaterschaftsanerkennung ist kein Vaterschaftstest erforderlich. Die einfache Erklaerung reicht.

Blindi56  19.08.2021, 13:22
@DerCaveman

Da das Kind eine thailändische Mutter hat, und der Vater wohl nicht amtlich anerkannt ist, ist es eine Thailänderin. das wird da auch nicht anders sein.

Somit würde evtl. eine Erklärung vor einem thailändischen Jugendamt/Familiengericht (falls es da sowas gibt) reichen.

Sollte die Vaterschaft schon vor der Geburt irgendwo bekundet worden sein, braucht man das alles nicht.

DerCaveman  19.08.2021, 13:27
@Blindi56

Blindi, das ist - mit Verlaub - alles Quark. Erforderlich ist eine Vaterschaftsanerkennung. Die kann sowohl gegenueber thailaendischen Behoerden erfolgen, wie auch gegenueber der deutschen Botschaft. Da die thailaendische Behoerde es anscheinend besonders kompliziert macht (Vaterschaftstest), sollte er es also besser bei der deutschen Botschaft machen. Wie es geht (und das ist wirklich nicht schwer), steht auf der von User HeiNav verlinkten Seite bzw. hinter dem dort gesetzten Link.

Blindi56  19.08.2021, 13:32
@DerCaveman

Und was hab ich geschrieben??? Es wird eine Vaterschaftsanerkennung in Thailand benötigt, wenn er bisher noch keine abgegeben hat. Denn ohne die ist das Kind bisher Thailänderin und somit keine Behörde in Deutschland zuständig.

Mein Ziel ist es, dass die Kleine einen deutschen Pass bekommt und ich sie natürlich auch mal meinen Eltern vorstellen kann.

Bei der Elternschaft ist NUR die Mutter sicher, dass es ihr Kind ist.

(Mögliche, vermeintliche) Väter können es NUR behaupten, hoffen und/oder glauben. Sicherheit gibt es nur durch einen Vaterschaftstest.

Mein Ziel ist es, dass die Kleine einen deutschen Pass bekommt

Das kann unterschiedlich motiviert sein. Eine Vaterschaft muss dafür nicht wirklich zwangsweise vorliegen.