Ist es Schwarzarbeit, wenn Familenangehörige/Freunde aushelfen in meiner Firma?
Hallo,
Ich habe ein Unternehmen gegründet und ab und an hilft mein Vater mit und seltener ein Freund, also das ganze geht erst seit 3-4 Monaten so. Natürlich zahle ich keinen aus, es geht einfach um einen Start hinzulegen und daher könnte ich mir ienen Angestellten gar nicht leisten. So, jetzt die Frage: Wenn Vater/Kumpel mal mithilft, ist das dann Schwarzarbeit oder völlig legitim, sofern das nicht vergütet wird und über einen längeren Zeitraum nahezu täglich geht?
Vielen Dank für eine Antwort,
Liebe Grüße
Martin Erbendruth
5 Antworten
Keiner kann jemandem verbieten, einem anderen zu helfen - ob beim Tapezieren, dem Erstellen einer Homepage oder bei der Gründung einer Firma.
Das wäre dann keine Schwarzarbeit, sondern eine Gefälligkeit. Wenn du keinen Lohn zahlst, hinterziehst du auch keine Steuern oder Sozialabgaben.
Kriminell wird es erst, wenn deine Helfer Arbeitsentgelt von dir bekommen. Dann melde sie als geringfügig Beschäftigte bei der Minijobzentrale an. Übersteigt das Arbeitsentgelt regelmäßig 450 € monatlich, wären sie sogar versicherungspflichtig beschäftigt. Es wäre nicht fair, sie auf Dauer für dich unentgeltlich arbeiten zu lassen.
Hi,
ob Vergütung bezahlt wird oder nicht ist egal. Wichtig ist, dass die beiden einen Anspruch auf Entlohnung hätten, und den haben sie, da sie bei dir beschäftigt sind. Die Hilfe der beiden bringt dir einen wirtschaftlichen Vorteil, da sie Dir in deinem Unternehmen helfen. Hättest du sie nicht, müsstest du für ihre Aufgaben Arbeitnehmer einstellen. Es handelt sich daher nicht um eine Gefälligkeit oder Nachbarschaftshilfe. Wenn du die beiden nicht zur Sozialversicherung meldest, keine Beiträge und Steuern zahlst, ist das Schwarzarbeit.
Ja da die personen nicht versichert sind
Es ist Legitim, da dein Freund und Vater das wahrscheinlich aus Nächstenliebe machen, also Gefälligkeitsleistung.
Daher ist alles Okay
nennt sich Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung
zumal die BG bei Unfällen nicht haftet
lach, der AG spart die Beiträge an die entsprechenden Stellen zu zahlen, da wären Lohnsteuer KV usw
wenn Zoll FA davon Wind bekommen, wird die Bude auf den Kopf gestellt
Was für Beiträge ?
Für wem soll der Lohnsteuer zahlen ?
Für sich selbst ?
"Dienst- oder Werkleistungen, die erbracht werden, ohne dass der Arbeiter damit nachhaltig einen Gewinn oder eine Vergütung erzielen möchte, gelten nicht als Schwarzarbeit."
Und das liegt hier vor
und über einen längeren Zeitraum nahezu täglich geht?
aus dem Grund hat der AG einen Vorteil, auch diese Personen bringen eine Leistung
Da hast Du mich falsch zitiert. Das Wort "NICHT" gehört zu dem Nebensatz. Es geht nicht über einen längeren Zeitraum sondern lediglich hin und wieder am Anfang, damit man überhaupt anfangen kann...
Wie können Steuer hinterzogen werden wenn kein Gehalt gezahlt wird ?