Vater lebt in Polen und sein Sohn in Deutschland. Vater zahlt kein Unterhalt. Wie gehe ich vor?
Hallo an alle mein Ex Mann lebt seit ca 8 Jahren in Polen und hat dort eine Freundin mit ihren zwei Kindern. Für unseren Sohn zahlt er kein Unterhalt, ich selbst habe nicht viel Geld um einen Rechtsanwalt zu leisten. Da er für fremde Kinder sorgt, tut es mir und meinem Sohn sehr weh, dass er für sein eigenes Kind keinen Cent zahlt. Ich habe schon viele Ratschläge gehört wie zB ich soll in Polen mir einen Anwalt nehmen, habe aber leider kein Geld dafür. Nun weiss ich nicht was ich tun kann um ihn zu verklagen. Selbst ein Beratungstermin bei einem Anwalt kostet schon paar Hundert Euro. Kann mir jemand weiter helfen?
LG Sweta
2 Antworten
Hallo, ich habe für meine Tochter seit 2003 unterhält ab 2004 wohnen wir in Deutschland, der Vater zahlt weiter 2008 habe erhöht und weiter im Jahr2012 auch erfolgreich im Polen ohne Anwalt muss nicht sein.Bekomme jetzt 650zl Ca. 150 Euro besser als nichts. Du musst rechnen das du nach Polen fahren muss. Und dein einkommen und so weit übersetzten lassen. Er musste zahlen nur Frage wie viel . Fremne Kinder zählen nicht also nur dein Kind und was er verdient. Frag bitte lieber hier weil hier kannst Du Anwalt hilfkosten bekommen und Polen ist EU . Meine Tochter ist 18 und wird hier klagen. Musst du Anschrift vom dem Vater haben. Hier ist es Düsseldorfer Tabelle da steht vie viel und Kindergeld muss du abziehen. Wenn du Frage hast schreib. LG lullaxd
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Ich vermute mal schwer, dass man wenn dann nur nach polnischen Unterhaltsrecht vorgehen kann. Auch wenn der Sohn in Deutschland lebt.
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Ja, die Sache mit dem Anwalt ist leider eine lästige Sache. Spreche aus eigener Erfahrung.
Ich kann nur einen Tipp geben. Vielleicht hilft es.
Man kann beim Amtsgericht jeder Stadt einen Beratungsschein bekommen. Dieser dient Menschen, die sich nicht 200€ für ein erstes Beratungsgespräch leisten können, um einen ersten Rechtsbeistand zu bekommen. Damit könnte man die Situation mal aus Sicht eines Rechtshelfers betrachten.
Ich war damals Schüler und gerade 19 Jahre als und musste mich leider gegen meinen Vater, gerade wegen zurückgeforderter Unterhaltszahlungen wehren.
Ich habe diesen Schein dann ohne wenn und aber bekommen.
Im Nachfolgenden Gerichtsverfahren habe ich aufgrund meiner mangelnden Mittel "Prozesskostenhilfe" bekommen. Das Amtsgericht hat dann sämtliche Kosten des Verfahrens übernommen (auch für den Anwalt).
Da muss ich sagen, hat das deutsche Rechtssystem ein gutes Auffangnetz für Hilfsbedürftige eingerichtet!
Stehe für weitere Fragen gerne bereit. Ist leider nur ein sehr komplexes Thema :/