Vater in Deutschland, Kind in Österreich, Wie verläuft das mit dem Unterhalt?
Hallo zusammen.
Ich stelle die Frage für einen guten Bekannten von mir.
Die Mutter dem Sohn nach Österreich abgehauen um den Umgang zum Vater zu blocken. (Gerichtlich läuft hier alles, sieht aber schlecht aus für ihn)
Nun stellt sich allerdings die Frage mit dem Unterhalt. Die Eltern sind seit 8 Jahren getrennt (waren auch nicht verheiratet) und er hat immer pünktlich, und angepasst, gezahlt. Da gab es nie Probleme. Es lief auch immer nach der DDT. Sein Sohn ist 12 Jahre alt.
Läuft das auch jetzt so weiter, wenn die Mutter mit dem Kind in Österreich bleibt? Also nach DDT, hälftige Kindergeld wird abgezogen und die Abzüge , der man rechtlich gesehen von Seitens des Vaters noch abziehen darf?!
Hat hier jemand evtl. schon Erfahrungen damit?
LG
3 Antworten
Der Unterhalt für das Kind ist nach dem Unterhaltsrecht einzufordern, das in dem Staat gilt, in dem sich das Kind aufhält...
Gibt es einen Titel über den Anspruch des Kindes, kann die Mutter den darin festgelegten Betrag einfordern.
Will sie den Titel abändern lassen (also ggf. den Betrag anheben lassen) müsste sie das nach in Österreich geltenden Unterhaltsrecht tun.
es könnte immer so weiter laufen, wenn die eltern sich einig sind und die mutter nicht von sozialleistungen abhängig wird. sonst wird irgendwann ein amt in österreich den unterhalt berechnen und einfordern.
laut ddt werden vom regelbetrag hälftiges kindergeld abgezogen, dass er gibt den zahlbetrag laut tabelle. irgendwelche anderen abzüge gibt es nicht.
Die Mutter bezieht seit Geburt des Kindes Arbeitslosengeld. Seit 4 Jahren Schwarzarbeit nebenher und hat keine Ausbildung. Sie ist nur wegen dem neuem Freund und dem Umgangsboykott dahin "geflüchtet". D.h. Plötzlich war sie weg.
Anscheinend steht ihr auch wesentlich mehr Unterhalt zu, da in Österreich andere Gesetze und Regelungen herrschen. Kann da nicht dennoch das deutsche Gesetz greifen? Kindergeld bzw Familienbeihilfe Hälfte abzuziehen scheint wohl auch nicht möglich zu sein
Bist du dir da sicher?
Habe mehrfach gelesen , dass das Deutsche Recht zuständig sei. Da der Unterhaltspflichtige Elternteil maßgebend ist.
nein das land in welchem das kind lebt ist logischerweise zuständig und fordert ein.