Vater hat Tablet von meinem Freund kaputt gemacht
Mein Vater hat letzte Woche das von meinem Freund kaputt gemacht: Das gute Teil war in seinem Rucksack und mein Vater hat versucht seinen Rucksack möglichst ökonomisch im Kofferraum zu verstauen. Also schön mit schmackes eingepfeffert - Display kaputt.
Kommt da die Haftpflicht- bzw. Hausratsversicherung auf ? Muss die Rechnung vorhanden sein ?
10 Antworten
Also wenn dein Freund mit in dem Auto gefahren ist und auch damit einverstanden war, dass dein Vater diesen besagten Rucksein im Kofferraum verstauen soll, so läge hier ein Gefälligkeitsschaden vor, den die wenigsten Versicherer übernehmen.
Außerdem ist hier von einem Mitverschulden deines Freundes auszugehen, da er deinem Vater hätte mitteilen müssen, dass ein Tablet im Rucksack verstaut ist und dieser vorsichtig damit umzugehen hat.
Kommt da die Haftpflicht- bzw. Hausratsversicherung auf ?
Haftpflichtversicherung: eventuell, und wenn mit Abzügen wegen Mitverschulden
Hausratversicherung: NEIN
Korrektur:
Kommt da die Haftpflicht- bzw. Hausratsversicherung auf ?NEIN
Hier ist die KFZ Haftpflichtversicherung für Zuständig.
Die Haftpflicht wird wahrscheinlich einen Zeitwert ersetzen, vorher aber sehr genau prüfen wie der Schaden wirklich entstanden ist und wehe keine ökonomische Ursache erkannt werden kann.
Dann wird die Bezahlung abgelehnt und es hagelt eine gepfefferte Anzeige wegen Versicherungsbetrug.
Was es bei Freundschaften so alles gibt ????
Ob das überhaupt ein Versicherungsfall ist, hängt vom genauen Schadenhergang ab. Haftbar ist man für Schäden, die man Dritten schuldhaft und widerrechtlich zufügt. Ob Deinen Vater hier ein Verschulden trifft, erschließt sich aus Deiner Fragestellung nicht hinlänglich. Im Zweifel kann man den Schaden natürlich der Haftpflichtversicherung melden, diese wird u. a. auch die Haftungsfrage prüfen. Die Vorlage eines Anschaffungsbeleges für das beschädigte Teil kann hilfreich sein.
Sollte die Haftpflicht ersetzen. Ist das Ding aber schon paar Tage alt wird es eh nur den Restwert geben und der ist bei den Dingern schnell im Keller.
Rechnung wäre halt von Vorteil und auch die genaue Schilderung wie es zum Schaden gekommen ist.
Neupreis wird es aber definitiv nicht geben, das sollte klar sein.
wenn dann die Haftpflichtversicherung deines Vaters. Die Frage ist eben nur ob es grob Fahrlässig war von deinem Vater oder von deinem Freund (wenn das Display nicht richtig geschützt war) sondern das Tablet einfach so im Rucksack lag. Das wird aber die Versicherung dann abfragen.
Die Frage ist eben nur ob es grob Fahrlässig war von deinem Vater oder von deinem Freund
Ganz meiner Meinung: Der Freund hätte dem Vater sagen müssen das ein Tablet im Rucksack ist.
so sehe ich es auch. einen Rucksack mit so einem Inhalt gibt man nicht aus der Hand und lässt ihn nicht aus dem Blick. er hätte ja auch gestohlen werden können.....Hätte er seinen Rucksack immer i Blickfeld gehabt, hätte er sehen können, was dein Vater damit vorhat....es liegt also im Ermessen der Versicherung....
Ich stand mit meinem Freund und meinem Vater am Kofferraum und mein Vater hat ihm das Teil mehr oder weniger "entrissen". Mein Freund hatte den Rucksack in der Hand um ihn reinzutun und mein Dad hat ihm das Teil abgenommen und selbst reingesteckt. Da blieb nicht viel Zeit für "Vorsicht! Da ist was zerbrechliches drin!" Ist halt im Affekt passiert.
Mir ist klar, dass wenn überhaupt der Zeitwert gezahlt wird. Ich fände es nur schade, wenn mein Freund auf dem Schaden sitzen bleibt.
Das Tablet war zwischen Handtüchern eingepackt und im Rucksack hat sich nur Wäsche befunden. Mein Vater wusste nicht, dass im Rucksack was zerbrechliches drin (war ja alles weich) ist und mein Freund konnte ja nicht ahnen, dass mein Vater den Rucksack da reinpfeffert..
Man sieht definitiv, dass es nicht runter gefallen ist ohne ähnliches - also ist nichts gesplittert oder so, einfach zwei grade Risse, weil er mit Kraft drauf gedrückt hat..
dann erklärt das genau so der Haftpflichtversicherung deines Vaters, dann werden die den Schaden (oder Restwert) übernehmen. Es ist natürlich immer besser, wenn man eine Originalrechnung hat, aber wenn nicht, dann finden die von der Versicherung anhand der Seriennummer alle Daten heraus, die relevant sind
sofern hier überhaupt ein versicherter Schaden vorliegt.