PC kaputt haftet die Hausratsversicherung

6 Antworten

Eine Schadensregulierung innerhalb der Familie, wen die Personen in einem Haushalt wohnen, ist vom Gesetzgeber ausgeschlossen.

user3096  27.04.2013, 06:00

@ Toddy222

wie kommst du denn auf diese abstruse Annahme, dass der Gesetzgeber eine Schadenszahlung innerhalb der Familie ausgeschlossen hätte?

Nenne mir doch da bitte mal den Gesetzestext!

Doch dieses wirst du nicht können, weil es dummes Zeug ist was du hier geschrieben hast.

ALSO AUCH IN DER FAMILIE KÖNNEN SCHADENSERSATZANSPRÜCHE GELTEND GEMACHT WERDEN!

Toddy222  27.04.2013, 19:55
@user3096

Von wegen dummes Zeug,

wir reden von der Haftpflichtversicherung, und bei Personen die gemeinsam in einer Haftpflichtversicherung versichert sind, ist ein Anspruch untereinander ausgeschlossen. Das kannst du übrigens auch in jeder Haftpflicht AGB, egal welcher Versicherungsgesellschaft, nachlesen!

Es gibt noch so eine Einschränkung und die betrifft die private Rechtsschutzversicherung. In dieser können gemeinsam versicherte Ehepaare keine Unterstützung bei der Ehescheidung (Familienrecht), sprich Anwaltliche Betreuung, erwarten. (Ausnahme ein Beratungsgespräch je Partner).

Die Hausratversicherung zahlt nur bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruch-Diebstahl..ggf. noch bei Überspannungsschäden infolge von Gewitter. Also kommt sie für diesen Schaden nicht auf. Du wohnst noch zuhause und bist in der Schule/Ausbildung, nehme ich an? Dann bist du in der Privathaftpflicht deiner Eltern mit abgesichert. Diese zahlt daher auch nicht, da du als mitversicherte Peron zählst.

Dafür kommt keine Versicherung auf und ohne Rechnung würdest du sowieso nichts erreichen.

user3096  27.04.2013, 06:08

absoluter Blödsinn...

Jede Haftpflichtversicherung würde für einen derartigen Schaden aufkommen. Innerhalb der Familie aber nur wenn jeder selbstständigt einen eigenen Versicherungsvertrag inne hat.

Absoluter Blödsinn auch, dass ohne Rechnung nichts bezahlt würde. Auch ohne Rechnung ist der Schadensverursacher zum Ersatz verpflichtet.

In diesem Fall ist sogar die Onlinefirma bekannt und man könnte eine Ersatzrechnung beschaffen. Als Beweis würde aber auch ein EC Beleg bzw. ein Kontoauszug ausreichen oder Jemand der bestätigen könnte, dass die Sache einen bestimmten Preis gekostet hat. Andererseits haben Versicherer Datenbanken oder Kataloge die herangezogen werden und wissen genau was wann gekostet hat.

vanilaice 
Beitragsersteller
 26.05.2013, 17:33
@user3096

Schaden wurde der Haftpflicht gemeldet und ohne irgendwelche Beanstandungen reguliert. Wollten noch nicht einmal die Rechnung. Danke für die ganzen Antworten

das kannst du dir abschminken mit der versicherung

Ich fürchte mal, dass Du Deine Mutter dafür zur Rechenschaft ziehen musst. Eine Versicherung bezahlt dafür jedenfalls nicht.