iPhone Display kaputt , erst reparieren lassen oder auf Übernahme der Haftpflicht warten?

7 Antworten

Hallo mistergermany,

dein Kollege soll den Schaden unverzüglich seiner Privathaftpflicht melden.

Diese prüft dann den Schaden und die Haftungsfrage.

Das Handy darfst du auf keinen Fall reparieren lassen, bevor du nicht das okay der Versicherungsgesellschaft hast. Oft muss das Handy zur Ansicht eingeschickt werden.

Ist dein Kollege zum Schadenersatz verpflichtet, werden die Reparaturkosten erstattet oder der Zeitwert des Handys.

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team

Wenn du reparieren lässt, ohne der Versicherung Gelegenheit zu geben den Schaden selbst zu begutachten, verlierst du deinen Anspruch.

Der Versicherer wird darauf bestehen, den tatsächlichen Schaden mit der Schadensschilderung zu vergleichen.

Der Versicherungsnehmer hat den Schaden ZEITNAH anzuzeigen.

Das ist übrigens der Klassiker, wo die sogenannte Abwehrfunktion der Haftpflichtversicherung greift. Da nicht unabhängig, gerichtsfest und objektiv ein Verschulden des Kollegen nachgewiesen werden könnte, wird die HaftpflichtV ihm zuallererst den Gerichtsprozess zur Feststellung seiner Schuld oder Unschuld finanzieren und erst nach dem Urteil zahlen. 

Die Haftpflicht haftet also, wird dir aber bestenfalls erst nach einem Gerichtsprozess den Schaden zahlen. 

Aus Sicht des Kollegen müsste das auch ok sein, da er den Schaden definitiv nicht bezahlen muss - entweder wird er verurteilt (dann zahlt seine Haftpflicht) oder er wird "freigesprochen", dann muss weder er noch die HaftpflichtV zahlen. 

Dein Problem ist nun, ihm sein alleiniges Verschulden am kaputten Handy nachzuweisen und auch u. a. die Einwände, dass bereits Vorschäden da waren oder es dir selbst runtergefallen wäre, zu entkräften. 

Viel Glück! Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

hyfi01  25.04.2017, 13:34

@Apolon

zu 1) Richtig, natürlich sollte der Versicherte eine an ihn herangetragene Schadenersatzforderung seiner HaftpflichtV melden und nicht der Anspruchsteller, der muss im ersten Durchgang seine Forderung beim Verursacher geltend machen.

zu 2) Da würde ich gern noch zwischen vertraglichem Innen- und deliktischem Aussenverhältnis unterscheiden. Führt aber sicher zu weit.

zu 3) wird die PHV abwehren und um einen Anspruch durchzusetzen wird sich der Geschädigte auf den gerichtlichen Klageweg einlassen müssen.

zu 4) habe ich einfach mal die Ehrlichkeit des Fragestellers unterstellt.

Apolon  25.04.2017, 08:41

@hyfi01,

wie kommt man nur auf solche Ideen?

1. reicht der Schadensverursacher bei seiner Privathaftpflichtversicherung den Schaden ein.

2. haftet nicht die Privathaftpflichtversicherung, sondern höchstens der Schadensverursacher.  Die PHV ist nur da um den Schaden abzuwehren, bzw. zu begleichen.

3. wird die Privathaftpflichtversicherung nicht dem Schadensverursacher (ihrem Kunden) den Prozess machen, sondern zuerst mal prüfen ob sich der Schaden überhaupt so zugetragen haben kann.

4. Sollte der Versicherer herausfinden, dass ihr Kunde hier einen Versicherungsbetrug beabsichtigt hat, zahlt sie keinen Cent.

Alles in allem, deine Antwort ist völliger Blödsinn!

Gruß Apolon

@meistergermany,

von einer Reparatur rate ich ab.

Nachdem in letzter Zeit zu viele Handy-Schäden gemeldet werden, und davon viele mit Betrugsabsichten, kontrollieren die Versicherer zwischenzeitlich die verursachten Schäden in einem speziellen Labor.

Die Schäden werden nachgestellt und mit den Schadensmeldungen verglichen.

Wenn dabei festgestellt wird, dass sich der Schaden wie beschrieben nicht zugetragen haben kann, zahlt der Versicherer nichts. Möglich ist auch, dass er eine Strafanzeige in die Wege leitet.

Bedeutet du wirst mit Sicherheit dein Handy an den Versicherer einschicken müssen.

Gruß Apolon

Nein. Erst Schäden melden und wenn das OK von der Versicherung kommt reparieren. Die Versicherung möchte evtl das Gerät vorher noch begutachten.