Den Vater austragen lassen - geht das?
Ich hab eine Frage. Ich bin alleinerziehende Mutter von einem 17 Monate alten Mädchen. Momentan ist unsere Idylle aber etwas getrübt. Denn der leibliche Vater meldet sich nun zu Wort und will Kontakt. Wir haben keinen Vatersch. Test gemacht, da es eindeutig ist, wo sie abstammt; der Apfel fällt nicht weit vom Stamm: Sie sieht aus wie er.
Ich finde, das ist keine gute Idee, dass sie Umgang mit ihm hat, da er bereits ca. 7 Jahre im Gefängnis saß; dazu ist er noch Alkoholiker und drogenabhängig. Zur Zeit lebt er in einer Psychiatrie und darf zum Wochenende nach Hause. Er macht dort einen Alkohol- und Drogenentzug. Da will er beide Kinder sehen. Er hat noch einen Sohn von einer vergangenen Beziehung, jetzt droht er mit mit Jugendamt und Gericht, um seine Tochter zu sehen. Ich zu meinem Teil finde, sie ist jetzt noch in dem Alter, wo sie es nicht entscheiden kann, ob sie ihn sehen mag... Da meine Püppi so nicht geplant war, ich kein guten Draht zu ihm habe und die Situation immer und immer schlimmer wird (selbst Gewalt droht er mir an!) überlege ich, ob ich ihn aus der Geburtsurkunde löschen lassen kann!?
Geht das überhaupt und welche Konsequenzen hat das? Darf er sie nach der Löschung trotzdem sehen oder bin ich ihn dann endlich los? Ich weiß von einem Fall, wo die beiden geheiratet haben und der neue Ehemann den kleinen adoptierte. Der leibliche Vater hatte anschließend keine Rechte mehr.
10 Antworten
Nein, geht nicht und er hat das Recht, sie zu sehen. Wenn er eine Gefährdung für sie ist, wird es vermutlich unter Aufsicht des JAs stattfinden, aber letztlich wirst du da nicht rauskommen.
Du kannst ihn nicht löschen lassen. Wohl aber kannst du den Kontakt verweigern. Drogen, Alkohol und Gewalttätigkeit muss man nicht akzeptieren.
Er kann lediglich erreichen, dass er das Kind im Jugendamt unter Aufsicht sehen kann.
Das nehmen solche Väter aber selten in Kauf.
Wahrscheinlich hat man ihm im Laufe der Therapie eingeredet, er müsse seine Kinder sehen, dass es ihm besser geht und Kinder haben das Recht den Vater zu kennen bla.. bla..
Deine Tochter ist als "Sozialarbeiter" einfach noch zu klein.
Eine Geburtsurkunde kann nicht verändert werden. Du kannst den Vater nicht löschen lassen, denn das Kind hat das Recht ihn kennen zu lernen und das Kind hat das Recht auch Unterhalt etc. zu erhalten. Wenn der Vater eine Gefahr für das Kind ist, dann kann man (sollte er es überhaupt haben) das Sorgerecht entziehen lassen und Umgangsrecht gerichtlich klären lassen. Ein Umgangsrecht kann je nach Gefährdungsgrad entzogen werden oder ausschließlich als begleiteter Umgang gewährt werde. Einer Adoption muss der leibliche Vater zustimmen, ohne diese Zustimmung kann das Kind auf keinen Fall adoptiert werden. Sollte er aber zustimmen sind tatsächlich alle Rechte weg, allerdings auch die Pflichten.
Schon etwas verwirrend das Ganze!
Autragen lassen aus so einer Urkunde - unmöglich.
Zum Kindsvater: Wenn er der biologische Vater ist, wirst du ihm seine Rechte berechtigterweise nicht streitig machen können - auch wenn er ein schönes Früchtchen zu sein scheint.
ABER: Als du eine Beziehung mit ihm hattest, und das Kind gezeugt wurde, da war er der Traumtyp - heute ist er der gefährliche Versager und Loose der dich bedroht, ein weiteres uneheliches Kind hat, und jahrelang im Knast sitzt ?
Irgend etwas stimmt da doch nicht so ganz an diesen Aussagen - ODER ?
Hoffentlich muß man das Kind nicht bedauern, weil weder das eine noch das andere wirklich gut ist und real einen Bestand hat.
Ich finde das extrem schlimm, dass du einem Vater den Kontakt mit dem Kind verbieten willst.
Dass du sie nicht alleine lassen willst ist verständlich, aber das
Ich finde du hast kein Recht dazu, du hättest dich halt nicht mit ihm einlassen sollen
Dürfte ich dabei sein wäre es für mich kein Problem aber ich soll ja nicht er will sie für sich haben.