Urlaubstage bei gemeinsamen Sorge- und Umgangsrecht
Hallo zusammen, ich würde gern wissen, wie viele Urlaubstage dem Kindesvater zustehen (Kind 3 Jahre), wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorge- und Umgangsrecht haben. Und können Urlaubstage gestrichen werden? Beispiel: Der Vater möchte sein Kind über das verlängerte Oster- oder Pfingstwochenende, also den Montag noch, bei sich behalten - die Mutter stimmt dem zu, wenn der Vater dafür auf seine restlichen Urlaubstage verzichtet. Darf die Mutter auch entscheiden, wann der Vater das Kind freitags abholen darf (vor allem aus dem Kindergarten)? Wäre super, wenn mir jemand einen Link schicken könnte, in dem das Ganze erklärt und mit Paragraphen belegt ist. Lieben Dank!
2 Antworten
da das kind bei der mutter lebt, hat diese die alleinige alltagssorge. sie bestimmt wer das kind aus der kita abholt und wann. sie legt fest wann der umgang beginnt, meistens nach der kita - wenn das kind abgeholt wurde. dann holt kv das kind vom haus der mutter ab und bringt es sonntags wieder zurück.
der normale umgang wäre: 2-3 nachmittage die woche mit am besten einer übernachtung, jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien (sie kalender der ferien) und feiertage, drei wochen sommerurlaub.
somit hätte kv oster und pfingstwochenende mit der mutter abgesprochen, sie müsste sich nur noch über weihnachten einigen. im sommer hat er drei wochen, sie drei wochen, herbst könnte man jeder eine woche draus machen oder garnix - weihnachten würde man wieder teilen, silvester könnte der vater ja verzichten.
das nennt sich laufende rechtsprechung. das gesetz sagt nur, dass kind hat recht auf umgang und die eltern haben umgangspflicht.
lies mal hier, vieleicht hilft dir das weiter
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/gemeinsames-sorgerecht-wer-bestimmt/04/
Danke, ist eine recht informative Seite!