Urlaubstage zählt als Arbeitstage?
Hallo Leute meine frage ist ich bin in einer Ausbildung und im 2 Lehrjahr ich war erstmals 2 Wochen krankgeschrieben da ich Knieprobleme habe und da ich nicht so viele Fehltage haben möchte habe ich mir urlaub genommen nach nochmal 2 Wochen. (1 Woche Urlaub) so und dann hab ich Krücken bekommen bin wieder 2 Wochen krank geschrieben und möchte auch nicht komplett meine Urlaubstage alle nehmen
Meine frage wäre in diesem fall wenn man 6 Wochen krank geschrieben ist wird man ja nicht von seinem betrieb bezahlt sondern muss zu seiner Krankenkasse aber dieser 1 Woche Urlaub dazwischen ist ja so das ich in diesem fall keine 6 Woche durchgehend krankgeschrieben war oder?
Hoffe könnt mir helfen
Danke
8 Antworten
Warst du in der Woche Urlaub denn Krankgeschrieben? Dann ist es wie Wilees schreibt, du bekommst den Urlaub zurück. Musst eventuell dem AG die Zuviel gezahlten Tage KT zurückerstatten. Und dann KG beantragen.
Nein also ich war 4 Wochen krank geschrieben dann hatte ich eine woche urlaub genommen danach nochmal 2 Wochen krankgeschrieben und die Frage wäre ob mit dieser eine woche allles von neu berechnet wird sozusagen war ich ja keine 6 wochen durchgehen krankgeschrieben
Wenn du krank bist, dann lässt du dir ein Attest geben für die Arbeit. Wenn du dich erholen möchtest, dann nimmst du Urlaub und unternimmst etwas Schönes. Alles andere ist verrückt.
Entscheidend sind deine AU Tage.
Wird nicht funktionieren. Da macht dein Betrieb nicht mit. Urlaubstage sind dafür da, das du dich erholst - von der Arbeit / Ausbildung und nicht vom kranksein.
Urlaub wird immer nach WOCHEN gerechnet wobei für einen Azubi eine Woche 5 Arbeitstage hat.
Wieso musst du denn Urlaub nehmen, wenn du "arbeitsunfähig bist? Oder ist deine Arbeit auch mit Gehhilfe (Krücken) möglich?
Krankengeld wird ebenfalls wöchentlich gezahlt. Dabei zählt die Woche aber 7 Kalendertage. Ein Tag Krankengeld beträgt wiederum 1/30 des Netto- Monatslohns