Krankheitstage in der Ausbildung Mechatroniker in MV / Zulassung zur Abschlussprüfung

4 Antworten

Da brauchst du dir gar keine Sorgen zu machen! Das erste Lehrjahr ist sowieso.. Na wie soll ich es sagen.. Es gibt viele, die überhaupt erst im zweiten Lehrjahr einsteigen ( Umschüler ) von daher nicht sonderlich relevant. Wenn da irgendwas gewesen wäre, dass ernsthaft darauf hingedeutet hätte, dass du das Ausbildungsziel nicht erreichen kannst, dann hätte da schon viel früher jemand "Alarm" geschlagen. ( Ausbildungsbetrieb / Berufschule oder Kammer ) - Wenn da jetzt alles passt und der Ausbildungsplan trotzdem eingehalten werden konnte dann ist das kein Problem. Die Kammer fragt vor der Abschlussprüfung nochmal konkret beim Ausbildungsbetrieb an, was der Azubi in dem Zeitrahmen tatsächlich gelernt hat. Und der Ausbildungsbetrieb wird sicherlich nicht zurückschreiben, dass die notwendigen Kenntnisse in den verbliebenen zwei Jahren nicht vermittelt werden konnten ( Das wäre auch eine Eigenblamage für den Betrieb )

Vienna1000  13.10.2012, 13:49

Noch eine Anmerkung: Falls deine derzeitigen Noten derart grottenschlecht sind, dass es zu erwarten ist, dass du die Prüfung nicht schaffen kannst, dann besteht die Möglichkeit - und das ist eher eine Absprachegeschichte - das du ohne Prüfung in das 13. Schuljahr kommst. Das besteht dann in der Regel nur noch aus reiner Wiederholung / Prüfungsvorbereitung - Ist ist auch dann kein volles Jahr mehr, weil die Abschlussprüfungen zweimal pro Jahr stattfinden. Und auch da siehts dann so aus, dass die Prüfungen relativ zeitig beginnen und am letzten Prüfungstag endet die Ausbildung sowieso, auch wenn die Ausbildung "offiziell" noch länger dauern würde. Also ein Schaden wäre das sicherlich auch nicht. Kann ja dadurch nur besser werden :-)

Ich wohne in NRW, und hier liegt die Grenze meines Wissens nach bei 10 %. Wenn die Fehlzeit höher ist, besteht u.U. noch die Möglichkeit, wenn Berufsschule und / oder Ausbildungsbetrieb bestätigen, daß Du die versäumten Kenntnisse aufgrund Deiner bisherigen (guten) Leistungen schaffst aufzuholen bzw. nachzuarbeiten.

Hallo,

am besten den Ausbildungsberater der IHK kontaktieren. Dort gibt es verbindliche Auskünfte (ggf. auch auf der Internetseite der IHK).

Gruß

RHW

10 % bis maximal 15 %!