Minusstunden bei Zeitarbeit gezwungen zu unbezahlten Urlaub?
Hallo ich hab folgendes Problem, unzwar arbeite ich bei einer Zeitarbeitsfirma durch diese bin ich auch seit einem halben Jahr jetzt erfolgreich in einem Betrieb untergebracht. Nun habe ich das Problem dass der Betrieb bei dem ich eingesetzt werde nun einen Monat einen Engpass hatte und mich nicht beschäftigen konnte. Der Betrieb klärte es dann so mit mir dass sie so oft wie möglich versuchen mich einzusetzen diesen Monat und mich dann anrufen wenn die mich brauchen. Nun war ich nur wenige Tage in dem Monat arbeiten.. der Engpass is vorbei und ich kann wie gehabt weiter arbeiten. Nun kommen wir zum Problem.. die Zeitarbeitsfirma hat sich gemeldet und will mich nun dazu zwingen dass ich für die Zeit nachträglich unbezahlten Urlaub nehme.. ist das überhaupt rechtens? Was soll ich tun hat da jemand einen Rat?
6 Antworten
Du brauchst bestimmt nicht nachträglich Deinen Urlaub "opfern" weil Du nicht genug Arbeit gehabt hast.
Deine Zeitarbeitsfirma befindet sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug, wenn Du arbeiten willst, sie Dir aber nicht genug Arbeit anbietet. Zeiten in denen der AN dann nicht arbeiten kann muss der AG (die ZAF) dann so bezahlen, als wäre gearbeitet worden.
Es können keine Minusstunden entstehen und man muss auch nicht "nacharbeiten."
Urlaubsabzug geht überhaupt nicht. Urlaub soll nach dem Bundesurlaubsgesetz der Erholung dienen und darf nicht zur Vermeidung des Annahmeverzugs vom AG eingesetzt werden.
Die ZAF darf nicht einmal auf die Zeitkonten der MA zurückgreifen, um das Betriebsrisiko des Annahmeverzugs auf den AN abzuwälzen. Dazu gibt es auch Urteile von Arbeitsgerichten wie z.B.
Zu den Pflichten eines AG gehört es, seine AN mit Arbeit zu versorgen. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, ist es alleine dessen Problem! Dies gilt sinngemäss auch für Leiharbeitgeber!
Er kann dir aus diesen Gründen weder Lohn abziehen noch dich zu unbezahltem Urlaub zwingen – nachträglich schon gar nicht!
das ist nicht rechtens, das du eingesetzt wirst ist Aufgabe deiner Firma. Sie kann aber für die Zeit deiner nichtbeschäftigung den Ecklohn zahlen der vereinbart wurde. Meistens gibt es bei den Firmen ja einen Ecklohn und eine Zulage bei Beschäftigung.
nein. Dafür nehmen die Leihfirmen mehr als genug ein, Du wirst ja nicht für 10 € entliehen, sondern eher für 20 €.
Der Arbeitgeber hat hier die Fürsorgepflicht & muß Dich bezahlen. Er hat das Betriebsrisiko nach § 615 BGB. Das kannst Du dem Personaldisponenten so mitteilen.
Das hat mir ein Fachanwalt gesagt, weil ich vor dem gleichen Problem stand.
Überstunden abzubauen, ist aber möglich, also ich hatte damals fast 150 Überstunden, diese können genutzt werden, um Nichteinsatzzeiten zu überbrücken
Von den Stunden auf dem zeitkonto können die unter vorheriger Ankündigung 2 Tage frei verfügen im Monat.
Steht bitte wo?
Ich weiß nur, dass ohne Zustimmung des Arbeitnehmers der Arbeitgeber gar nicht an das Konto darf, Wen Du möchtest google ich das gerne für Dich, wenn Du mir Deine Aussage mit einem Link nachweisen kannst.
Weder Minusstunden noch muss man Urlaub opfern , wenn die Zeitarbeitsfirma keinen Einsatz hat.
Der Arbeitgeber befindet sich im Annahmeverzug § 615 BGB.
Stimmt so auch nicht ganz. Von den Stunden auf dem zeitkonto können die unter vorheriger Ankündigung 2 Tage frei verfügen im Monat. Im Nachhinein geht garnix.