Urlaub gestrichen wegen Personalmangel?
Hallo! Ich arbeite in einer kaufmännischen Abteilung mit 2 Mitarbeitern. Meine Kollegin und ich stimmten zum Jahresbeginn 2017 unseren Jahresurlaub ab und trugen dies im Urlaubskalender ein. Diese Vorgehensweise ist vom Arbeitgeber so gewünscht und seit vielen Jahren in allen Abteiliungen üblich.
Leider ist meine Kollegin seit 5 Wochen krank, jetzt hat sie mitgeteilt, dass sie schwanger ist und ihr Arzt hat ihr Arbeitsverbot gegeben.
Leider habe ich keine Vertretung oder Aushilfe für meine Abteilung.
Problem:
Für Ende August bis Mitte September habe ich 3 Wochen Sommerurlaub geplant. Offziellen Antrag dazu habe ich erst vor einigen Tagen dem Chef gestellt, noch ohne Antwort. Woche 1: Campingurlaub; Woche2 : zu Hause Wohnung umbauen; Woche 3: Sporttrainingslager als Trainer leiten.
am kommenden Montag wird mein Chef aus dem Urlaub zurückkehren, dann wir die Situation des Personalmangels gemeinsam besprochen. Klar ist, dass er 1-2 Vollzeitkräfte einstellen muss.
Problem: wie soll ich mich mit den 3 Wochen Sommerurlaub verhalten? Mir steht ja Urlaub zu, muss mich ja auch erholen können. Andererseits weiss ich auch, wenn eine neue Person da sein sollte, muss diese durch mein Wissen eingearbeitet werden und ist ohne meine Zuarbeit in den ersten Wochen und Monaten relativ hilflos.
Arbeit: Rechnungswesen, Fakturierung, Controlling, Aufttragsmanagement, Mahnmanagment, monatliche Rechnungserstellung an 7000 Kunden, Debitorenmanagement usw.
Wer kann mir einen Rat geben für das Gespräch mit dem Chef zu den Themen: -Personal einstellen allgemein -3 Wochen geplanter Sommerurlaub (der nicht offiziell genehmigt ist)
Grüße
5 Antworten
Schwierig... Dein Chef und du werdet wohl gemeinsam eine Lösung finden müssen. Ich würde wahrscheinlich anbieten meinen Urlaub zu kürzen. Ganz darauf verzichten kannst du ja auch nicht. Überlege dir, was du anbieten kannst um die Situation zu entspannen und wenn dein Chef vernünftig ist wird er darauf eingehen. Ich drück dir die Daumen!
Rechtlich Fakt ist, dass der Urlaub nicht durch den Arbeitnehmer einseitig genommen, sondern beantragt und durch den Arbeitgeber/Vorgesetzten erteilt wird. Insofern ist die Eintragung in den abteilungsinternen Urlaubskalender ohne Gegenzeichnung des Vorgesetzten noch keine verbindliche Urlaubsgewährung, auf die du dich verlassen darfst. Dir steht Urlaub zu - aber nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt. Gerade in der von dir beschriebenen Situation halte ich eine Verweigerung des Urlaubs in der gewünschten Zeit unter Verweis auf die aktuelle Personalsituation für plausibel.
Wenn der Chef keinen Vertreter für die Zeit seiner Abwesenheit bestimmt hat, der auch Urlaub gewähren darf und du an seinen Vorgesetzten nicht rankommst, wirst du mit der Urlaubsplanung warten müssen, bis der Chef wieder da ist. Und dann wird dein Urlaub wegen der notwendigen Einarbeitungszeit wahrscheinlich zumindest zum größten Teil später stattfinden als gewünscht.
Grundsätzlich - und abgesehen von der Besonderheit des Betriebsurlaubs:
Beim Urlaubsanspruch ist der Arbeitgeber der Schuldner des Arbeitnehmers!
Der Arbeitnehmer bestimmt, wann und wie lange er Urlaub nimmt. Dem hat der Arbeitgeber zu entsprechen, sofern nicht die bekannten Gründe nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 1 dagegen sprechen.
Auch aus der Eintragung in eine Urlaubsliste ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigungserteilung kann sich ein verbindlicher Anspruch auf die entsprechende Gewährung ergeben, wenn dieses Vorgehen betriebsüblich ist.
Um das hier beurteilen zu können, fehlen aber die notwendigen Informationen.
Die Situation bei Euch ist natürlich schwierig. Deinem Chef wird daran gelegen sein, dass der Betrieb reibungslos weiterläuft. Unter Umständen musst Du dafür den Urlaub verschieben. Da er auch noch nicht genehmigt wurde, liegt das Problem auch nciht unbedingt bei Deinem Chef. Wenn Du bereits Urlaub buchst oder organisierst ohne das OK zu haben, ist das letztendlich Dein Problem. Auf jeden Fall ist da ein Gespräch von Nöten. Sollte man kurzfristig jemanden einstellen können, kann man ja kurzfristig mit der Einarbeitung beginnen.
Wenn dein Urlaub nicht offiziell genehmigt ist, dann gilt dieser Urlaub auch nicht. Hättest du das schon vorher genehmigt und alles gebucht, dann hätte er sich eher was einfallen lassen müssen. Falls du was gebucht hast ohne die offizielle Genehmigung wirst du dir leider was einfallen lassen müssen, wenn du es nicht stornieren kannst.
Ist deine Kollegin für die komplette Schwangerschaft arbeitsunfähig?
Gibt es niemandem im Unternehmen, der notfalls mindestens eine Woche überbrücken könnte? So schnell lassen sich neue Mitarbeiter nicht einarbeiten, es sei denn sie haben jahrelange Erfahrung.
Ein Recht darauf deinen Urlaub nun abzusagen hat er, weil nichts genehmigt war.
Wenn dein Urlaub nicht offiziell genehmigt ist, dann gilt dieser Urlaub auch nicht.
Das kann man nicht so ohne Weiteres behaupten.
Auch aus der Eintragung in eine Urlaubsliste ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigungserteilung kann sich ein verbindlicher Anspruch auf die entsprechende Gewährung ergeben, wenn dieses Vorgehen betriebsüblich ist.
Um das hier beurteilen zu können, fehlen aber die notwendigen Informationen.
Das ist nicht dein Problem sondern das des Arbeitgebers! Du gehst in Urlaub und was in der Firma los ist braucht dich nicht zu jucken!