Urlaub- Ersatz Freie Tage Pflege?

3 Antworten

Ob das für dich zu viel ist kan man so nicht beurteilen, da müsste man genau wissen was in deinem Vertrag steht. Von den gesetzlichen Mindestanforderungen ist das völlig in Ordnung, da könntest du sogar noch mehr arbeiten.

Deepdiver  28.07.2020, 09:30
Von den gesetzlichen Mindestanforderungen ist das völlig in Ordnung, da könntest du sogar noch mehr arbeiten.

Das ist absolut daneben.

https://www.finanztip.de/arbeitszeitgesetz/

Vorgabe sind hier eine 48 Std/Woche

Sie liegt im Schnitt bei 53,5 Std und das ist nicht rechtens

Familiengerd  28.07.2020, 15:34
@Deepdiver

Das ist falsch.

Nemesis900  28.07.2020, 18:53
@Deepdiver

Es sind bis zu 60 Stunden in der Woche zulässig. Die 48 Stunden in der Woche müssen lediglich in einem Durchschnitt von 6 Monate bzw. 24 Wochen eingehalten werden.

  1. Der Dienstplan darf nicht aushängen. Datenschutz !
  2. Der AG ist verpflichtet dir deine Arbeitszeiten/Dienste min 1 Woche vorher bekannt zu geben.
  3. Wenn du als Bsp. Mo ND hattest und somit erst am Di Dienstschluss, ist dieser Tag nicht als Urlaub zu berechnen
  4. Wenn du eine 40 Std/woche hast, kann durchaus eine 6 Tagewoche dabei raus kommen. Somit ist 1 Tag frei normal
  5. Du hast danach eine durchschnittliche Stundenbelastung von 53,5 Std/Woche

https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/nachtdienst-vor-urlaubstag-ist-das-erlaubt/

https://www.finanztip.de/arbeitszeitgesetz/

Familiengerd  28.07.2020, 15:33
Der Dienstplan darf nicht aushängen. Datenschutz !

Datenschutz?? Wo soll das denn bloß stehen?

Der AG ist verpflichtet dir deine Arbeitszeiten/Dienste min 1 Woche vorher bekannt zu geben.

Auch hier: Wo soll das denn stehen?

Der Dienstplan muss bei - analoger - Anwendung der gesetzlichen Bestimmung (Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 3) mindestens 4 Tage (ohne den Tag der Ankündigung und den der Arbeit) vorher mitgeteilt werden.

durchschnittliche Stundenbelastung von 53,5 Std/Woche

Wie kommst Du denn auf diese Stundenzahl?

Hier werden für einen Zeitraum von 21 Tagen (an 16 Arbeitstagen/-nächten) insgesamt 142 Stunden geleistet, in 3 Wochen durchschnittlich also 47,33 pro Woche (durchschnittlich also 7,89 Stunden bei einer 6-Tage-Woche, oder 9,47 Stunden bei einer 5-Tage-Woche), womit der gesetzliche Rahmen eingehalten wird.

Richtig sind Deine Punkte 3. und 4.

Hallo,

vor allem stellt sich mir erst mal die Frage, ob du einen genehmigten Urlaubstag hast, an dem du Nachts noch reinarbeiten sollst... das widerspricht sich ja in sich. Entweder hast du einen Urlaubstag oder nicht. Der Urlaubstag beginnt um 0:00 Uhr - da passt kein Nachtdienst rein, der über 0:00 hinausgeht.

LG, Chris

Familiengerd  28.07.2020, 14:52
vor allem stellt sich mir erst mal die Frage, ob du einen genehmigten Urlaubstag hast, an dem du Nachts noch reinarbeiten sollst... das widerspricht sich ja in sich.

Eben!

Der Tag, an dem die Fragestellerin morgens aus dem Nachtdienst kommt, zählt noch nicht als Urlaubstag!