Urlaub- Ersatz Freie Tage Pflege?
Servus,
bin etwas ratlos aktuell wegen meiner Arbeitszeiten und aktuellen Situation.
Ich arbeite als Pflegekraft in einem Altersheim, was mir von Anfang an aufgefallen ist, die Arbeitsstunden des Monats werden nicht ausgehändigt oder auf den Dienstplan geschrieben. Auf Verlangen vor dem Einrichtungsleiter, windert er sich immer heraus.
Nun folgende Situation
Habe heute meinen letzten Spätdienst, dann morgen frei und übermorgen direkt 6 Nächte Dienst. Ein Freier Tag kommt mir da etwas wenig vor?
Hauptfrage, ab dem 1 August habe ich 4 Nachtdienste am Stück. 2 Tage frei, wkeder 3 Nächte und direkt im Anschluss 10 Tage Urlaub. Eigentlich 9 da ich ja durch den ND in den Urlaub sozusagen reinarbeite.
Nachdem Urlaub 6 Tage Spätdienst. 1 Tag frei, 2 Tage Spätdienst. 2 Tage frei und 1 Spätdienst.
Also insgesamt 5 Tage frei. Und 16 Tage Dienst. Spätschicht ca. 8 Stunden und Nachtdienst ca. 10 Stunden.
Kommt es mir nur so vor oder ist das relativ wenig Frei? Ersetzt mein Urlaub die Freien Tage?
Wie sieht das bei euch aus?
Danke für Antworten!
3 Antworten
Ob das für dich zu viel ist kan man so nicht beurteilen, da müsste man genau wissen was in deinem Vertrag steht. Von den gesetzlichen Mindestanforderungen ist das völlig in Ordnung, da könntest du sogar noch mehr arbeiten.
Das ist falsch.
Es sind bis zu 60 Stunden in der Woche zulässig. Die 48 Stunden in der Woche müssen lediglich in einem Durchschnitt von 6 Monate bzw. 24 Wochen eingehalten werden.
- Der Dienstplan darf nicht aushängen. Datenschutz !
- Der AG ist verpflichtet dir deine Arbeitszeiten/Dienste min 1 Woche vorher bekannt zu geben.
- Wenn du als Bsp. Mo ND hattest und somit erst am Di Dienstschluss, ist dieser Tag nicht als Urlaub zu berechnen
- Wenn du eine 40 Std/woche hast, kann durchaus eine 6 Tagewoche dabei raus kommen. Somit ist 1 Tag frei normal
- Du hast danach eine durchschnittliche Stundenbelastung von 53,5 Std/Woche
https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/nachtdienst-vor-urlaubstag-ist-das-erlaubt/
Der Dienstplan darf nicht aushängen. Datenschutz !
Datenschutz?? Wo soll das denn bloß stehen?
Der AG ist verpflichtet dir deine Arbeitszeiten/Dienste min 1 Woche vorher bekannt zu geben.
Auch hier: Wo soll das denn stehen?
Der Dienstplan muss bei - analoger - Anwendung der gesetzlichen Bestimmung (Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 3) mindestens 4 Tage (ohne den Tag der Ankündigung und den der Arbeit) vorher mitgeteilt werden.
durchschnittliche Stundenbelastung von 53,5 Std/Woche
Wie kommst Du denn auf diese Stundenzahl?
Hier werden für einen Zeitraum von 21 Tagen (an 16 Arbeitstagen/-nächten) insgesamt 142 Stunden geleistet, in 3 Wochen durchschnittlich also 47,33 pro Woche (durchschnittlich also 7,89 Stunden bei einer 6-Tage-Woche, oder 9,47 Stunden bei einer 5-Tage-Woche), womit der gesetzliche Rahmen eingehalten wird.
Richtig sind Deine Punkte 3. und 4.
Hallo,
vor allem stellt sich mir erst mal die Frage, ob du einen genehmigten Urlaubstag hast, an dem du Nachts noch reinarbeiten sollst... das widerspricht sich ja in sich. Entweder hast du einen Urlaubstag oder nicht. Der Urlaubstag beginnt um 0:00 Uhr - da passt kein Nachtdienst rein, der über 0:00 hinausgeht.
LG, Chris
vor allem stellt sich mir erst mal die Frage, ob du einen genehmigten Urlaubstag hast, an dem du Nachts noch reinarbeiten sollst... das widerspricht sich ja in sich.
Eben!
Der Tag, an dem die Fragestellerin morgens aus dem Nachtdienst kommt, zählt noch nicht als Urlaubstag!
Das ist absolut daneben.
https://www.finanztip.de/arbeitszeitgesetz/
Vorgabe sind hier eine 48 Std/Woche
Sie liegt im Schnitt bei 53,5 Std und das ist nicht rechtens