Urintest vom Richter angeordnet, womit muss ich rechnen?

2 Antworten

Hier steht dann zunächst einmal die Frage im Raum, welche Art von Urintest überhaupt durchgeführt werden soll ? Nur ein einfacher Schnelltest zum grundlegenden Nachweis von Cannabinoiden im Urin, oder eine gründliche Analyse mit konkreten Messwerten ?

Sollen die Beprobungen jeweils nach jeder einzelnen der 5 Sitzungen erfolgen, oder soll es nur eine einzelne Analyse nach Abschluss der 5 Therapiesitzungen geben ? 

Welche Zeiträume stehen dabei zur Debatte bis zur ersten Sitzung und wann erfolgt die letzte Sitzung ?

leo923315 
Beitragsersteller
 30.08.2016, 20:00

Hey, danke erstmal für deine Antwort. Es wird ein Schnelltest sein und diesen mache ich bei meiner letzten Stunde dort, angefangen hat es vor 2 Wochen und die letzte Sitzung ist am 22.09. Das es ein Schnelltest ist denke ich weil ich nur 15€ für den bezahlen muss und es ganz fix einfach mit Stäbchen ist, schnell auf die Toilette gehen. Dort ist auch kein Labor oder ähnliches vorhanden. Du kannst gerne mal nachschauen unter "Rose 12 Oldenburg".

leo923315 
Beitragsersteller
 30.08.2016, 20:26
@Parhalia

Hast du vielleicht eine ungefähre Vorstellung wofür der sein könnte? Wirklich nur um zu sehen ob die Therapie was gebracht hat, was eigentlich unnütz wäre weil die wirklich süchtigen/abhängigen erst im Laufe oder mach der Therapie aufhören/Abstinenz sind. Oder hat er diesen verordnet um der führerscheinstelle etwas zu melden? Habe noch keine Führerschein, bin dabei und auch volljährig, werde dann auch nicht mehr rauchen aber das wird der Richter mir bei auch nur geringen Mengen im Urin schätze ich nicht glauben.

Parhalia  30.08.2016, 22:09
@leo923315

Wenn Du z.B. zum Zeitpunkt der Betestung bereits 2-3 Monate vollkommen abstinent warst und vorher auch nicht "hardcore" täglich rund um die Uhr " dicht " warst, dann solltest Du nach diesen 60 - 90 Tagen ja wohl clean sein und der Test dürfte nicht anschlagen.

Dann bekommt der Richter von der Therapiestelle nur die Information, dass der Drogentest negativ ausfiel und Du Deine Bewährungsauflagen damit zu diesem Zeitpunkt wie gefordert erfüllt hast.

Eine möglicherweise unterstellte Abhängigkeit hätte sich damit im Verdacht nicht erhärtet.

Ob eine grundlegende Meldung an die Führerscheinstelle erfolgt, ist dabei nur schwer zu sagen. 

Es könnte aber durchaus möglich sein, wenn Du mit BTM im Bezug / Zusammenhang zu einer Straftat auffällig wurdest. ( z.B. Handel / illegale Einfuhr / Zusammenhänge mit Verkehrswesen / Führung von Fahrzeugen / Gewaltverbrechen etc. )

Denn sowas könnte für den Fall einer späteren Beantragung einer Fahrerlaubnis für die Führerscheinstelle dahingehend interessant werden, ob sie dann Deine charakterliche oder gesundheitliche Eignung dann vor einer möglichen Erteilung ggf. erst einmal überprüft. 

Und wenn der Test wider Erwarten doch positiv anschlagen sollte, so könnte in solch einer Meldung an die FSST dann eventuell die Vermutung einer Abhängigkeit geäussert werden.

Ob aber wirklich eine Meldung an die FSST erging, das erfährst Du spätestens wenn Du irgend wann mal eine Fahrerlaubnis beantragst und Post von dieser Behörde mit der Aufforderung der Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens oder sogar eines MPU - Gutachtens bekommst.

Zwischen mehreren Urintests entsteht eine sog. "Verlaufskurve" (ähnlich einer sog. "Fieber-Kurve") anhand derer man feststellen kann, ob die Kurve negativ - also fallend - ist und ob Du aufgehört hast Dope zu konsumieren.
Steigt die Kurve nach dem ersten Test jedoch an, kann davon ausgegangen werden, dass Du wieder konsumierst.

Es liegt dann am Richter, daraus weitere Konsequenzen gegen Dich abzuleiten.