MPU nach positiven THC im Bluttest?

4 Antworten

nach diversen Test musste ich dann mit auf die Wache zum Urintest. Diesen verweigerte ich...

Möglicherweise hättest Du den Rattenschwanz an Folgen (und Kosten) vermeiden können, wenn Du - außer der Abgabe Deiner Personalien - jede weitere Mitwirkung an jeglichen Tests und auch die Beantwortung von Fragen abgelehnt hättest unter dem Hinweis, dass Polizeibeamte weder ausgebildete Verhaltenspsychologen noch Forensiker sind. Die rechtliche Möglichkeit dazu besteht.

Martin554 
Beitragsersteller
 25.10.2013, 11:07

Ich hab ja alles verweigert aber den Bluttest kann man soweit ich weiß nicht verweigern wenn es von einem Richter oder Staatsanwalt angeordnet wird und dass war bei mir ja der Fall, denn freiwillig hab ich diesem Test auch nicht zugestimmt .

Martin554 
Beitragsersteller
 25.10.2013, 13:35
@aXXLJ

Ok damit hast du wohl Recht. Kenne das Video auch schon und hab mich bei der Kontrolle auch ziemlich daran gehalten wobei ich diesen entscheidenden Punkt in der Hektik vergessen hab.

Die entscheidende Frage wird sein, ob und wieviel aktives THC Du im Blut hattest. Sofern Du gegenüber der Polizei zu Deinen Konsumgewohnheiten nix gesagt hast und der THC-Gehalt nicht für eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr reicht, wirst Du um eine MPU vermutlich herum kommen. Andernfalls nicht.

Martin554 
Beitragsersteller
 24.10.2013, 19:44

Der Polizei hab ich nix zu meinem Konsumverhalten gesagt habe abgestritten sowas schon mal gemacht zu haben allerdings befürchte ich dass der aktive THC Gehalt über 2,0 ng pro ml Blut ( oder wie dass gemessen wird ) ist, weil halt nur ca. 24 Stunden zwischen Test und letztem Konsum lagen und ich es halt in den letzten Monaten fast täglich konsumiert habe. Trozdem schon mal Danke für die Antwort.

Bei regelmäßigem Konsum ist nach 24h sehr wahrscheinlich noch aktives THC feststellbar. Außerdem wird bei diesem Konsummuster auch der THC-COOH-Wert sehr hoch sein.

Für den weiteren Verlauf ist zuerst die Art der Polizeikontrolle wichtig:

  • War es eine allgemeine Polizeikontrolle, d.h. standen die Polizisten an der Straße und winkten nur zufällig Fahrzeuge raus (weiter bei Möglichkeit 1) oder
  • handelte es sich um eine verdachtsbezogene Kontrolle (d.h. Du wurdest von einer Streife rausgewunken und es wurden Vorwürfe über Fahrfehler oder -unsicherheiten erhoben). Dann weiter bei Möglichkeit 2

Möglichkeit 1

Liegt das aktive THC über 2,0 ng/nl, wird "nur" eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoß gegen StVG $24a festgestellt. Folgen: 500€ Geldbuße zzgl. 25€ Gebühren und 3,50€ Auslagen, dazu kommen die Kosten für den Labortest (ca. 150-250€). Zusätzlich gibt es 4 Treuepunkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Außerdem wird die Akte an die Führerscheinstelle weitergeleitet nach StVG §2 (12):

(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.

Bei dem bei diesem Konsummuster zu erwartenden THC-COOH-Wert wird die FsSt zumindest von gelegentlichem, wenn nicht sogar regelmäßigem Konsum ausgehen. Bis 75 ng/ml gilt idR als gelegentlicher, mehr als regelmäßiger Konsum. Bei gelegentlichem Konsum darfst Du den Führerschein vorerst behalten, bei regelmäßigem wird die Fahrerlaubnis sofort entzogen. Eine MPU wird in beiden Fällen angeordnet.

Möglichkeit 2:

Wenn zusätzlich zum aktiven THC noch der Vorwurf von Fahrauffälligkeiten hinzukommt (und da reicht schon 1-2mal Blinker nicht gesetzt), dann greift der Vorwurf der "Trunkenkeit im Verkehr" nach StGB §316. In diesem Fall kommt es zu einem Gerichtsverfahren (falls Du noch nicht 21 bist) oder Strafbefehl. Über das Strafmaß entscheidet der Richter, in ähnlichen Fällen liegt es meist bei einer Geldstafe iHv 30-60 Tagessätzen (also 1-2 Nettomonatslöhnen) zzgl. Gerichtskosten usw.. Dazu kommt der Entzug der Fahrerlaubnis nach StGB §69 sowie eine Führerscheinsperre von 6-12 Monaten.

Vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis steht gleichfalls eine MPU.

ginatilan  24.10.2013, 23:28

eine Antwort weniger für mich:-)

denn diese Antwort ist genial und perfekt!!

DH, Clemensw!!!!!!

Martin554 
Beitragsersteller
 24.10.2013, 23:34
@ginatilan

Danke für die ausführliche schnelle Antwort dass ist endlich mal so erklärt dass ich es komplett verstehe. Zu der Kontrolle es war eine normale Verkehrskontrolle wo Stichprobe mäßig Autos raus gewunken wurden. Mir bleibt dann jetzt ja eigentlich nichts mehr übrig als auf die Ergebnisse des Test zu warten und zu hoffen dass die Werte nicht zu hoch sind.

clemensw  25.10.2013, 08:35
@Martin554

Du kannst gerne nochmal fragen, wenn deine Werte da sind.

Achso und Alkohol oder andere Drogen hab ich auch nicht konsumiert.

johannlafer  27.10.2013, 20:39

http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinisch-Psychologische_Untersuchung

Bisher wurde einem Fahrer, der mit einem EU-Führerschein in Deutschland angetroffen wurde, die Weiterfahrt untersagt, wenn gegen den Betroffenen noch Führerschein-Auflagen in Deutschland offen waren. Am 26. April 2012 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein EU-Führerschein in Deutschland auch dann anzuerkennen ist, wenn die Person noch eine MPU-Auflage oder andere Auflagen in Deutschland hat, und die Sperrzeit abgelaufen ist