Urin Test vor Führerscheinprüfung?

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Du hast 10 Tage nach Zugang zeit das Fachärztliche Gutachten zu besorgen . Das Datum der Zustellung gilt . Also 10.2.17

Die Fahrerlaubnisbehörde ( FEB) will wissen ob du noch Drogen konsumierst . Wie sie dir mitgeteilt haben beruht das ganze auf § 14 Abs. 1 FEV .

Du hast jetzt genau 3 Möglichkeiten .

1. Du ziehst deinen Antrag zurück , dazu später mehr .

2. Du machst kein FäG , und wirst dadurch nicht zur Prüfung zugelassen , deinen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis wird abgelehnt  .

3. Du machst das FäG . Bestehst du darfst du zur Prüfung und alles ist gut , Bestehst du nicht darfst du auch nicht zur Prüfung .

Bedenke das du nur 10 tage zeit hast , keine 12-14 Tage .

Nun muss ich innerhalb einer Frist von 10 Tagen

 

Eigentlich hast du kaum eine Wahl , denn Schnelltests sind sehr ungenau wie du hier nachlesen kannst :

http://www.gruene-hilfe.de/2013/07/09/drogentests-eine-ubersicht/

Ich an deiner Stelle würde das FäG angehen . Nachdem ich das Gutachten dann habe mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht besprechen ob dies auch gut ist für dich . Eine Beratung kostet nicht die Welt .

Denn wirst du Positiv auf Cannabis getestet wirst du später das Problem haben dieses Gutachten auszuräumen .

Denn wirst du Positiv getestet wird die FEB mit diesem Gutachten eine MPU anordnen , wahrscheinlich mit Abstinenznachweis . Ein Positives Gutachten sollte die FEB nie in die Hände bekommen ! :-)

Bei einem Positiven Gutachten kannst du den Antrag immer noch zurückziehen.

Jetzt zu Punkt 1 zurück , sowie zu Punkt 2:

Ziehst du deinen Antrag nach der Anordnung zum einem FäG zurück , oder gehst erst gar nicht hin . Geht die FEB davon aus , das du noch Konsument bist .  Einen anderen Grund  wirst du nur schwerlich überzeugend mitteilen können .

Das wiederum bedeutet das bei einem erneuten Antrag deinerseits die FEB nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 FEV von dir eine MPU fordern wird .

Und wenn das sau blöde läuft , also einen Sachbearbeiter hast der auf Drogen sehr allergisch reagiert , fordert er ein Abstinenznachweis über 1 Jahr von dir . Grundlage wäre dann § 14 FEV Anlage 4 .

  

xVIALI 
Beitragsersteller
 11.02.2017, 14:47

Also zunächst einmal danke für deine ausführliche Antwort, ich werde das FäG machen und dann wenn es positiv ist zu einem Anwalt gehen. ICh möchte nicht den Anschein erwecken das ich noch Konsument bin ich will die ganze sache nur einfach endlich hinter mir lassen können.

Ich probier einfach meinen Körper sogut es geht auf die FäG vorzubereiten.

Und wegen der Frist , im Brief steht ich hab 10 tage zeit das schreiben zurück zu schicken und danach wenn es bei denen eingegangen ist ( ich werde es denke ich mal am 10. Tag persönlich vorbei bringen um soviel zeit raus zu bekommen wie möglich ) und danach erst werd ich kurzfristig zu einem Termin eingeladen also könnt ich schon mit noch zwei extra tagen zeit rechnen bis der Brief mit der Einladung überhaupt bei mir ankommt oder nicht? Deshalb bin ich auch von 12-14 tagen ausgegangen .

Das FäG erwarten Sie erst am 08.05.17

Hallo,

vorweg eine kleine Bitte. Es schmerzt in den Augen deine Frage zu lesen ;-)

Daher beim nächsten Mal bitte auch ein paar Absätze.

Du schreibst, du hättest mit den Drogen abgeschlossen. Laut den Aussagen in deiner Frage wohl aber erst vor drei Wochen.

Ich hoffe und wünsche dir, dass das so bleibt.

Da du aber auch vorher - wenn auch nur unregelmäßig - konsumiert hast, könnte das für dich beim Test negativ ausgehen.

Daher ist wohl die sicherste Lösung, den Antrag vorerst zurückzuziehen und den Test erst dann zu machen, wenn du dir wirklich sicher bist.

Denn wenn sich die "Nichteignung" ergibt, dann wird es umso schwieriger für dich, jemals eine Fahrerlaubnis zu bekommen.

Alternativ kannst du ja mal bei deinem Hausarzt fragen, ob auch er einen solchen Test machen kann und was der kostet. Dann könntest du vorher einen inoffiziellen Test nur für dich machen und kennst das Ergebnis.

Viele Grüße

Michael


xVIALI 
Beitragsersteller
 11.02.2017, 14:55

Vielen dank für deine Antwort , ich werde das FäG jetzt machen und meinen Körper so gut es geht darauf vorbereiten.

Sollte er positiv ausfallen werde ich zu einem Anwalt gehen und mein weiteres vorgehen mit ihm besprechen. 

Wenn die Folge von all dem eine mpu oder Führerschein sperre für 1 Jahr oder länger sogar ist, werde ich es wohl verdient haben und muss damit leben. Da ich noch zur Schule gehe wäre es auch nicht all zu tragisch noch ein Jahr auf den Lappen warten zu müssen wenigstens lern ich es dann das drogen im Leben nix verloren haben und Krieg meine Lektion. 

Hol' dir in der Apotheke einen Selbsttest mit cut-off 25 (oder 20 wenn möglich). Wenn dieser Test sauber ist, wird man auch beim FÄG nichts mehr nachweisen können.

Kommt drauf an wie viel und regelmäßig du rauchst oder geraucht hast

kann bei leuten die täglich rauchen monate lang festellbar sein 

wenn du nur einmal geraucht oder sehr selten dan ist das nach 14 tagen bestimmt weg

kannst ja auch sicherheitshalber zu einen arzt vorher gehen und dich dort testen lassen ob alles OK ist kostet aber geld

xVIALI 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 21:28

Also 2015 bis ca. Mai/Juni 2016 war ich fast täglicher konsument danach hab ich es sehr reduziert und immer weniger und weniger zum Winter hin hab ichs auch immer mehr reduziert aber trotzdem halt immernoch ab und zu bis dann jetzt anfang dieses Jahres wollte ich es komplett lassen dann hab ichs halt doch noch ein paar mal gemacht bis ich die Sucht komplett überwinden konnte am 21.1 , aber ich bin mir halt tod unsicher ob das reicht bis zum Test..Weißt du oder jemand anderes hier was passiert wenn ich den Antrag auf die fahrerlaubnis zurück ziehe? werden dann meine Fahrstunden und Theoriestunden sozusagen gelöscht oder bleiben die mir erhalten und kann ich dann zu einem späteren zeitpunkt wieder einen antrag stellen und dann mit gutem gewissen urin test machen?

Schick das Schreiben unterschrieben zurück. Im Urin ist THC nur ein paar Tage nachweisbar.

Du musst natürlich sofort den Konsum einstellen.

xVIALI 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 21:35

Ja bei einmaligen/erstmaligen Konsum , ich habe aber mehrmals immer mal wieder konsumiert 

Rockuser  10.02.2017, 21:37
@xVIALI

Oh, dann ist die Variante, mit dem erneuten Antrag vermutlich der sicherere Weg.

xVIALI 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 21:47
@Rockuser

Leider konnte mir das bis jetzt keiner beantworten oder ist keiner drauf eingegangen , was passiert wenn ich den Antrag zurück ziehe ? Werden dann meine Fahrstunden gelöscht und muss ich den Führerschein komplett neu machen mit fahrstunden/theoriestunden oder kann ich den Antrag einfach wieder neu stellen und dann mit sicherem gewissen urin probe abgeben ? Weißt du das zufällig? keiner scheint damit erfahrung zu haben

Rockuser  10.02.2017, 21:57
@xVIALI

Nein, Du ziehst den Antrag zurück und beantragst in einem Monat einfach neu. Das hat keine Konsequenzen.

Aber bespricht das vorab mit deinem Fahlerer, nicht das der dann 2x die Grundgebühr haben möchte.

xVIALI 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 22:06
@Rockuser

Okay vielen dank auch dir für deine Hilfe , ich werde wohl am Montag zu ihm gehen und nochmal genau besprechen wie wir des machen das wird schon irgendwie gut gehen hoffe ich , das mich diese scheiss drogen geschichte bis heute noch verfolgt macht mich verrückt