Urin Kontrolle verweigern mit BTM-EINTRAG (Gerichtlichen Beschluss)?
Schönen Mittag,
Ich habe im Polizeiregister einen BTM-EINTRAG.
So jetzt meine frage, wenn ich in eine Verkehrskontrolle komme, muss ich ja keinen Urin Test machen, da er ja freiwillig ist. Die Polizei braucht ja einen Gerichtlichen Beschluss dafür soweit ich weiß. Dürfen die mich ohne einen Gerichtlichen Beschluss in ein Krankenhaus fahren und dort mir Blut abnehmen lassen, und mir den Beschluss Tage später zeigen? Oder erst wenn ich den Beschluss in meiner Hand habe. Und wie läuft das ab, kann das vom Richter mündlich gesagt werden oder kann ich solange warten bis ich es schwarz auf weiß vor mir liegen habe.
Denn wenn das wirklich so ist, das die Polizei erst einen Beschluss braucht, mach ich mich auf den suche nach den Paragraphen und nimm sie ständig mit.
Viele lieben Dank für die Antworten die kommen!
Grüße
5 Antworten
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Blutprobe_ohne_Richter.php
Nachdem im Jahr 2010 dieser Problemkomplex durch die verschiedensten Gerichte nach allen Richtungen und Auffassungen hin bearbeitet wurde, kann man davon ausgehen, dass bei Verdacht auf Trunkenheits- und Drogendelikten bei feststehender Nichterreichbarkeit eines Richters und Vorliegen von Umständen, die eine Gefährdung des Untersuchungserfolgs befürchten lassen, die Anordnung einer Blutentnahme durch die Ermittlungsbeamten einer späteren Verwertung der Blutprobe nicht entgegen steht.
http://www.derwesten.de/region/alkohol-und-drogentest-was-darf-die-polizei-verlangen-id6769992.html
Es reicht wenn der Richter erst mal fernmündlich die Erlaubnis dazu erteilt,
unter gewissen Szenarien reicht sogar erst mal die "Anordnung" des Polizisten dafür aus, z.Bsp. wenn kein Richter erreicht werden kann und durch die Verzögerung zu erwarten ist, dass das Ergebnis negativ ist.
Du musst auch keinen Paragraphen mit dir rumschleppen, zum einen kennen den die Polizisten, zum anderen kannst Du bei einem positiven Testergebnis immer noch gerichtlich dagegen vorgehen wenn es ohne rechtliche Grundlage angefertigt wurde.
Das ist ja auch nicht mehr als richtig. Wer harte Drogen konsumiert hat im Straßenverkehr nichts verloren!
Wieso sollte man denn in der Theorie nicht zb. Ecstasy kosnumieren dürfen und wieder Auto fahren können sobald die Droge aus dem Körper ausgescheiden wurde?
muss ich ja keinen Urin Test machen, da er ja freiwillig ist
Richtig; nur bei konkreten Verdacht kommst halt mit auf die Wache zur Blutabnahme; der Verdacht ist voll ausreichend um vom SA eine Erlaubnis zu bekommen
Urinprobe verweigern; da geht erst recht das Blaulicht an .....
Diese Erlaubnis vom Richter/SA muss aber auf einem begründetem Verdacht beruhen. Nur weil du dich weigerst an einem Schnelltest teilzunehmen, der übrigens in aller Öffentlichkeit am Straßenrand durchgeführt wird und gegen alle deine Persönlichkeitsrechte verstößt, ist noch lange kein ausreichender Verdacht gegeben.
Diese Test IMMER ablehnen. Leider zeigen diese Tests nur die Abbaustoffe in deinem Urin an. Diese halten sich um einiges länger als eine ausreichende Menge aktives THC in deinem Blutbild welches dann später ausgewertet wird.
Im Zweifel bist du mit dem Bluttest immer besser dran. Sollte es jedoch in kleinster Form bei dir nach Gras riechen kannst du dir sicher sein das jeder Polizist einen Beschluss besorgen würde.
Lies dich mal ein in die Thematik. Du hast hier sehr viel Rechte und keinerlei Pflichten dich bei einer Kontrolle zum Affen zu machen. Immer besser zu wissen was man darf, und was nicht.
Es gibt keine Pflicht, an solchen Aktionen mitzuwirken. Polizeibeamte dürfen nicht darauf bestehen, dass ein Autofahrer einen Drogen- oder
Alkoholtest mit sich machen lässt. Das folgt schon aus dem Grundsatz,
dass niemand an seiner eigenen Überführung mitwirken muss.
Wer solche Maßnahmen also strikt verweigert, stellt die Beamten vor
die Wahl. Entweder sie machen das volle Programm mit der Blutprobe. Das
wiederum bedeutet einen erheblichen Zeitaufwand, denn es muss ja nicht
nur der Arzt kommen, sondern auch ein richterlicher Beschluss eingeholt
werden (was allerdings gerne unterlassen wird). Oder die Beamten lassen
den Kontrollierten fahren, ohne ihren wie auch immer ausgeprägten
Anfangsverdacht zu überprüfen.
NIE das Einverständnis zu einem Schnelltester (Urin/Schweiß o.ä.) geben, da dieser auch den schon Tage zurückliegenden Konsum aufdeckt und damit eine Blutentnahme rechtfertigen könnte. Der Schnelltest dient nur der Beweisfindung für die Polizei, er hat keine rechtliche Bindung.
Auch sogenannte Torkeltests wie Laufen auf einer imaginären Linie oder
Berühren der Nase, ja selbst das Schauen in eine Taschenlampe ist
freiwillig und kann den Beamten helfen, Verdachtsmomente festzustellen,
die eine zwangsweise Blutentnahme rechtfertigen könnten. Eine Verweigerung solcher freiwilligen Tests muss nicht begründet werden.
Wenn der Polizei keinen konkreten Anfangsverdacht wie Konsumzubehör oder polizeiliche Vorbelastungen wegen BTM vorliegen, wird sie massiv und
unter Ausnutzung aller psychologischen Tricks versuchen, einen Urintest
zu bekommen. Auf diesen Druck reagiert man am Besten gar nicht!
mfg
Beschluss , genauso wie bei einer Hausdurchsung
Stimmt, die Führerscheinstelle darf das Ergebnis trotzdem verwerten und den Führerschein entziehen. Dafür reichen Abbaustoffe harter Drogen.