Wie lange dauert es in der Regel, bis die Polizei sich meldet? (Verkehrsdelikt, BTM)

4 Antworten

ich glaube, da kommt nix mehr, würde mich aber nicht drauf verlassen

manchmal verschlampen die auf ämtern etc auch einfach sachen, oder keine ahnung

ich hätte 1 monat abgeben sollen, hab ich nicht gemacht, kam nix

obwohl geldstrafe und alles kam, aber nix mit schein abgeben

Ich würde mich ruhig verhalten bis das verjährt ist, ähnlich wie ein Bußgeldbescheid für zu schnelles Fahren. Würde mich da mal schlau machen wie lange die Zeit haben sich zu melden.

teerikan 
Beitragsersteller
 14.01.2013, 02:36

in dem Fall verjährt das erst nach 4 Jahren.. :-/

Kann ich mir nicht vorstellen das da noch was kommt. Vielleicht haste wirklich Glück gehabt, aber ganz sicher kann man sich da nicht sein.

Hehe, ich komme auch aus Baden-Baden :D

Du hast nichts zu befürchten. Man hat Dich aufgrund eines Verdachtes (Straftat/Ordnungswidrigkeit) getestet. Wie man Dich getestet hat, schreibst Du nicht. Um nach einer der folgenden Rechtsnormen bestrafen zu können, hätte man Drogen/Alkohol in einer Blutprobe nachweisen müssen. Ein Wischtest, oder Urinprobe reicht nicht und dient nur der Verdachtsgewinnung, bzw. Verdachtserhärtung.

Die Owi (24a StVG) wäre nach drei Monaten verjährt. Somit wäre ein Bußgeldbescheid nach sechs Monaten nicht rechtswirksam. Nach Zustellung eines Bußgeldbescheides verjährt die OWI nach sechs Monaten bei Fahrlässigkeit und nach einem Jahr bei Vorsatz.

Eine Verkehrsstrafat nach § 316 StGB würde zwar nach Tatbgehung erst nach drei Jahren verjähren, da Du aber nach über sechs Monaten noch immer nichts gehört hast, wird auch dort nichts mehr kommen. Sei also beruhigt. Hätte eine Straftat vorgelegen, hättest Du davon schon gehört.

Nach sechs Monaten kannst Du auch davon ausgehen, dass sich auch die Führerscheinstelle (unabhängig von einem nach o.g. Verkehrsdelikt) nicht mehr bei Dir meldet. Es sieht so aus, dass die Beamten damals keine Meldung gem. § 2 (12) STVG geschrieben haben. Sonst hätten die sich schon bei Dir gemeldet.

JotEs  14.01.2013, 06:30

Die Owi (24a StVG) wäre nach drei Monaten verjährt. Nein, die Verfolgungsverjährungsfrist beträgt hier 2 Jahre. Näheres dazu in meiner Antwort.

Die Verfolgungsverjährungsfrist hängt auch nicht davon ab, ob die Ordnungswidrigkeit fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde.

JotEs  14.01.2013, 06:42
@JotEs

Die Owi (24a StVG) wäre nach drei Monaten verjährt.

Nein, die Verfolgungsverjährungsfrist beträgt hier 2 Jahre. Näheres dazu in meiner Antwort.

Die Verfolgungsverjährungsfrist hängt auch nicht davon ab, ob die Ordnungswidrigkeit fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde.

Buschist  14.01.2013, 10:32
@JotEs

Danke. Du hast Recht. Habe nicht daran gedacht zwischen 24 und 24 a zu differenzieren. (War noch zu früh heute Morgen ! ;-)