Auf Toilette gehen trotz Schulordnung
Hallo liebes Gutefrage.net Community! Ich bin fast 16 Jahre alt und besuche die GHS-Schule. 2010 mussten wir die die Schulordnung unterschreiben, in der der stand, es unterlassen ist während der Stunde auf die Toilette zu gehen. Wird diese nicht eingehalten so ist derjenige in Verflichtung die Schulordnung abzuschreiben und erhält einen Stufenplaneintrag. Ist die Schule im Recht? Oder darf ich während der Stunde auf die Toilette gehen da ich im Internet gelesen habe es sei erlaubt einfach zu gehen da es strafbar ist wegen Körperverletzung, Misshandlung usw.. Darf ich jetzt auf die Toilette einfach gehen oder muss ich mich an die Schulordnung halt? Danke im Vorraus! Mit freundlichen Grüßen
14 Antworten
In diesem Punkt verstößt die Schulordnung eindeutig gegen mehrere Punkte geltenden Rechts; sogar wesentlichem Recht, welches über Deutschland hinaus Gültigkeit hat. Die Europäische Menschenrechtskonvention nämlich.
Auch wenn es etwas hochtrabend klingen mag, aber hier werden Deine Menschenrechte missachtet. Jemanden daran zu hindern, seiner Notdurft nachzugehen, ist Folter. Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern so steht es im Gesetz. Du musst also weder die Schulordnung abschreiben, noch sonst eine Maßregelung über Dich ergehen lassen.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/toilettenverbot-fuer-schueler-und-studenten_000191.html
Das mag dem einen oder anderen aus dem Belehrungspersonal Deiner Schule nicht gefallen, dennoch ist es so.
Übrigens: Mit der Unterschrift unter die Schulordnung hast Du lediglich die Menntnisnahme bestätigt, aber nicht, dass Du Dich immer nach ihr richten wirst. Da die Punkte bezüglich der Toilette nicht dem Rechtentsprechen, spielt es überhaupt keine Rolle, ob Du unterschrieben hast. Deine Unterschrift ist ein Nachweis für die Schule, dass Du die Schulordnung gelesen hast, nicht mehr.
Gruß Matti
Ich empfehle Dir, den Text aus dem Link auszudrucken und in der Schule bei Dir zu haben. Solltest Du in die Situation geraten, während des Unterrichts auf die Toilette zu müssen und daran gehindert werden, legst Du dem Lehrer den Text auf den Tisch und gehst.
Das Du während der Stunde aufs Klo musst, wird ja nicht jede Stunde vorkommen. Aber selbst wenn, könntest Du gehen.
Ich danke Dir für den Stern.
Gruß Matti
... rechtfertigt das nicht das unerlaubte Verlassen des Klassenzimmers.
Ich frage mich immer wieder, wo bei manchen Leuten das Bedürfnis herkommt, die Schule so zu organisieren, dass möglichst den Zuständen in Gefängnissen gleichen? Als wären dies die idealen Lernbedingungen. Entspricht es wirklich Deiner Erfahrung, dass es sich mit einer vollen Blase besonders gut lernt?
Also es scheint nicht direkt ein Verbot zu sein, denn das darf Dir niemand verbieten. Man darf in Deutschland sogar bei fremden Leuten klingeln und die müssen einen aufs Klo lassen. Da gibt es irgendein Gesetz. Bei Dir ist wahrscheinlich gemeint, dass man es besser in den Pausen erledigen sollte. Eine Strafe dafür zu verhängen ist nach meiner Meinung nicht gerechtfertigt
Man darf in Deutschland sogar bei fremden Leuten klingeln und die müssen einen aufs Klo lassen.
*lol*
Das wäre ja noch schöner.... Niemand muss irgendwen in seine Wohnung lassen, solange kein richterlicher Durchsuchuchungsbeschluss vorliegt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist bereits in der Verfassung verankert.
Sie müssen dich erst reinlassen wenn du drohst zu platzen oder einen Schaden davon zu tragen. So schnell passiert das nicht
Sie müssen dich erst reinlassen wenn du drohst zu platzen oder einen Schaden davon zu tragen.
Und nicht mal dann.
IdR. zählt der Toilettengang zu den Grundbedürfnissen, aber in deinem Alter sollte man auch mal in der Lage sein, Kot-und Urin einzuhalten... Anders sähe es jetzt aus, wenn man bspw. ne Blasenentzündung etc. hat, dann kann man immer noch mit den Lehrern sprechen...
Bei mir wussten die Lehrer auch Bescheid, das ich Probleme mit der Blase habe und deshalb auch während Doppelstunden zur Toilette musste...
lg, jakkily
Ganz nett den Lehrer fragen. Meistens sagen die ja, wenn nicht alle 2 Minuten einer raus rennt. Wenns gar nicht geht, sollte eigentlich mal einer so mutig sein (am besten natürlich ein Kerl) und mitten in der Stunde in ne Flasche pinkeln. Wirst sehen, wie schnell der Lehrer ab da die Leute aufs klo lässt.
xD
Das hab ich ja noch nie gehört😂😂😂
Eine gesunde Blase hält 45 min Kneifen locker aus - denk das nächste Mal einfach vorher dran auf`s Klo zu gehen.
Ich verstehe trotzdem nicht was daran so verkehrt sein sollte, für 2 min aufs Klo zu dürfen?
Wenn es nur einer ist, der geht, wäre das kein Problem.
Aber erst geht Tom, 2 min später Alex, dann kommt Kevin auch auf die Idee, dann will die Paula und die Nina.
Klogänge sind anstecken und es stört jedes Mal den Unterricht. Das nervt.
Klogänge sind anstecken und es stört jedes Mal den Unterricht. Das nervt.
Ist Dir schon jemals der Gedanke gekommen, dass der Unterricht das Problem ist und nicht der Gang aufs Klo? Warum muss man Menschen in Klassenräume sperren? Es ist doch unlogisch, den Schulalltag so zu organisieren, dass er mit den Bedürfnissen der Menschen kollidiert. Zumal das beabsichtigte Ziel des Unterrichtens gar nicht erreicht wird.
Nicht der Gang auf's Klo nervt, sondern der Unterricht.
Manchmal merkt man gar nicht, dass man seine Tage hat oder bekommt? Da kann das einen sehr überraschen...
Aber dann merkt man das Mitten in der Mathestunde ?!? Wenn du das dann merkst, dass du durchgeweicht bist, ist es eh schon zu spät. Ansonsten haben die meisten Teenagermädels ihre Tage nicht so stark, dass sie alles in 45min durchbluten. Dazu kommt, dass bei den meisten Frauen eine leichte Schmierblutung der Hauptregel vorausgeht. Und die Schmierblutung reicht nichtaus um deine Kleidung in 45 min durchzuweichen. Die nächste Pause reicht.
Es gibt auch Mädchen auf einer Schule, da geht es nicht immer um die Blase die sich entleeren will ;)
Auch bei Mädchenproblemen läuft man nicht immer sofort aus. Eine Binde / ein Tampon braucht mehrere Stunden bis sie/er komplett vollgesaugt ist und überläuft - da hat man sogar mehr als eine Pause Zeit den Wechsel einzuplanen.
Nur weil ein Rechtsanwalt extrem verwirrte Gedankengänge hat, rechtfertigt das nicht das unerlaubte Verlassen des Klassenzimmers.