wiederholt unbefugte Lastschrift einer Firma. Strafanzeige erstatten?
Seit Dezember werden im Namen von mehreren Personen die z.T. teile meines Nachnamens verwenden durch Yourphone Beträge von meinem Konto abgebucht. Ich habe die jeweiligen Beträge sofort von meiner Bank rückbuchen lassen- kein Problem soweit. 2 Mal habe ich Yourphone telefonisch 1 mal per Mail kontaktiert. Auf die Mail bekam keine Antwort. Telefonisch konnte ich genau abklären, dass ich die Abbuchungen nicht autorisiert habe und Yourphone untersage Geld von meinem Konto zu buchen. Der nette, sehr betroffene Mitarbeiter versprach sich zu kümmern- zuletzt Ende Januar. Jetzt habe ich wieder 3 Abbuchungen. Wie kann ich mich dauerhaft dagegen wehren. Soll ich Strafanzeige, auch gegen das Unternehmen stellen?
5 Antworten
Eine Strafanzeige bringt dir erst mal recht wenig. Auch das abbuchende Unternehmen hat kaum Nachteile zu befürchten, so lange sie erklären können, dass sie selbst mit deinen Kontoangaben getäuscht wurden.
Was ich so gar nicht verstehen kann, ist folgendes:
Offensichtlich hast du dir die Zeit genommen, eine Mail zu schreiben, mehrere Abbuchungen rückbuchen zu lassen, ein umfangreiches Telefonat zu führen, deine Frage zu formulieren und hier einzustellen.
Auf die Idee mit einem herkömmlichen Brief bist du anscheinend nicht gekommen, oder?
Weder eine Mail, noch ein Telefonat muss einen Nachweis deiner Mühe mit sich bringen, es ist letztlich für die Katz', wenn dein Gegenüber bestreitet, die Mail erhalten zu haben (ggf. Spamordner) und das Telefonat sich um deine Beschwerde drehte.
Ist es inzwischen wirklich schon so weit, dass kaum jemand mehr weiß, wie er ein nachvollziehbares und beweiskräftiges Dokument erstellt?
Schreib' einen Brief, teile mit, dort nie eine Leistung angefordert zu haben, deshalb sei es nicht rechtens, Geld von deinem Konto abzubuchen. Fordere zur Unterlassung auf, drohe bei Zuwiderhandlung eine Unterlassungsklage an und das Ding wird vermutlich erledigt sein.
Das darf eine halbe Stunde dauern, dann musst du den Brief nur noch frankieren und einwerfen, eine Kopie sichern und den Zeitpunkt des Briefeinwurfs notieren, hilft vielleicht zusätzlich. Dann kannst du nachweisen, etwas unternommen zu haben und ggf. weitere Schritte bei Zuwiderhandlung in die Wege leiten. Vom dritten Schritt, einer Anzeige zu reden, bevor der erste getan ist, halte ich für Zeitverschwendung.
geh zu deiner Bank und lass die dauerhaft nichtsmehr abbuchen
Würde ich tun, ja. Und bei deiner Bank eine Sperrung von den entsprechenden Konton einrichten zu lassen.
die Bank kann bei einer Lastschrift nur zurückbuchen, denen liegt nix vor. die sind laut neuestem Gesetz vom Herbt nicht mehr verpflichtet zu überprüfen ob Name und Kotonummer zusammengehören...
Vielleicht bietet sich hier eine strafbewehrte Unterlassugserklärung an, ansonsten halte dich an den Beitrag von Helmi123
Hier habe ich etwas zu lesen für Dich:
https://www.antispam-ev.de/wiki/Lastschrift
Auch die Links mal anklicken!
Danke sehr, wie geht das?