Untrhalt

4 Antworten

Solange dein Mann von seinem Einkommen den Mindestunterhalt (s. Düsseldorfer Tabelle) für seine Kinder leisten kann, kann er arbeiten, was er möchte und wie lange er möchte.

Nur, wenn er diesen nicht zahlen könnte, wäre er im Rahmen seiner erhöhten Erwerbsobliegenheit verpflichtet, z.B. weiterhin Nachtschichten zu arbeiten oder ggf. einen Nebenjob auszuüben o.ä....., um leistungsfähig genug für den Mindestunterhalt zu sein.....

Hey,

solange er den Mindestunterhalt für die Kinder zahlen kann, ist es ihm überlassen, was und wo er arbeitet. Ausschlaggebend ist das aktuelle Einkommen!

Ansonsten ist er wie schon gesagt, verpflichtet, alles zumutbare für ihn zu tun, um den Mindestunterhalt aufbringen zu können. Im schlimmsten Fall müsst ihr einen Unterhaltsprozess für den Kindesunterhalt führen und dann hast du später ein Urteil.https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/unterhaltsrecht

LG

Wenn dein Mann keine Nachtschicht mehr macht, verringert sich sein Einkommen mit Sicherheit. Dann wird der Unterhalt an den neuen Verdienst angepasst.

er kann auch sagen ich höre ganz auf zu arbeiten und einfach nicht mehr auf Arbeit gehen. Er ist ein freier Mensch und kein Sklave.

bbblocksberg14 
Beitragsersteller
 11.02.2014, 10:27

ja danke,toller kommentar.Ist mir schon klar.Nur wenn wir uns nicht trennen würden,würde er ja weiterhin Schichtdienst machen damit es allen gut geht oder? Nur um mir Schwierigkeiten zu machen dass find ich nicht so toll.Typisch Mann immer dann wenn es ums zahlen geht sind sie nicht mehr dafür zutändig!

DFgen  11.02.2014, 11:13
@bbblocksberg14

Dein Mann macht doch keine "Schwierigkeiten", solange er den Mindestunterhalt für euer Kind zahlt.

Ihr trennt euch ja sicher nicht aus "Jux und Dallerei", weshalb sollte er also weiterhin für drei Personen "das Beste wollen", statt zukünftig "nur noch" für das Kind und für sich?....

DFgen  11.02.2014, 09:55

Nein, das darf er nicht.

Solange er minderjährigen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist, gilt für ihn eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Er muss jede zumutbare Tätigkeit ausüben, die ihn in die Lage versetzt, davon den Mindestunterhalt zahlen zu können....