Unterstellung beabsichtigte Krankschreibung durch Arbeitgeber?
Ich bin sein 1,5 Wochen Krankgeschrieben und habe eine Einladung zu einem PErsonalgespräch bei meinem Arbeitgeber für den ersten Tag nach meiner, nach Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung derzeit geplanten Rückkehr, erhalten. Dann kam folgender Satz: "Für den Fall das Sie beabsichtigen über den 5.10.16 hinaus krank zu sein, gilt diese Einladung für Ihren ersten Arbeitstag nach Ihrer Krankschreibung" Kann dies als Unterstellung gewertet werden, dass ich absichtlich fehle?
2 Antworten
Kann dies als Unterstellung gewertet werden, dass ich absichtlich fehle?
Nein, ist es nicht.
Der AN muss während einer Krankschreibung nicht zu einem Personalgespräch erscheinen. Da dies Deinem AG bekannt ist und er nicht noch einmal eine "Einladung" schreiben muss gibt er Dir für den Fall einer Verlängerung der AU-Bescheinigung gleich einen neuen Termin, den ersten Tag nach der Arbeitsunfähigkeit, egal wann.
Wobei AG dies durchaus höflicher formulieren könnte. Die Wortwahl im ersten Halbsatz hätte für mich auch einen unangenehmen Beigeschmack.
Für den Fall das Sie beabsichtigen über den 5.10.16 hinaus krank zu sein, gilt diese Einladung für Ihren ersten Arbeitstag nach Ihrer Krankschreibung
Das würde ich durchaus als Unterstellung ansehen und für mich Anlass, den Betriebsrat einzuschalten.
Wir hatten bis vor einigen Jahren eine Reglung (mit Zustimmung des Betriebsrates), das "Krankenrückkehrgespräche" geführt werden. Damit sollte angeblich geklärt werden, ob Einflüsse des Betriebsablaufs mit verantwortlich für die Erkrankung waren, die dann gemindert oder beseitigt werden sollten und zukünftige Erkrankungen verhindern.
Relativ schnell war klar, es ging lediglich darum "Druck" auszuüben und der Betriebsrat hat ziemlich rasch die Vereinbarung gekündigt.
Trotzdem muss man solchen "Einladungen" nachkommen. Nur muss niemand etwas über seine Krankheit erzählen. Der Arbeitgeber muss sich mit dem zufrieden geben, was die AU hergibt.
Bei uns hat es sich sehr schnell eingebürgert, solche Gespräche ohne Anwesenheit einer Vertrauensperson (Mitarbeiter) oder Betriebsrat gar nicht zu führen.
Irgendwann hat man dann einfach aufgegeben.
"Damit sollte angeblich geklärt werden, ob Einflüsse des Betriebsablaufs mit verantwortlich für die Erkrankung waren, die dann gemindert oder beseitigt werden sollten und zukünftige Erkrankungen verhindern."
Es ist sogar im Sozialgesetzbuch IX vorgeschrieben, dass bei mehr als 6 Wochen Krankheit in 12 Monaten ein solches Gespräch angeboten wird.
"Relativ schnell war klar, es ging lediglich darum "Druck" auszuüben..."
Das wiederum ist natürlich keinesfalls Sinn des Gesetzes und es war gut, dass der Betriebsrat eingeschritten ist.