Steht ein Staatsanwalt über einem Rechtsanwalt?

8 Antworten

Nein. EIn Staatsanwalt steht nicht über einem Rechtsanwalt. Beide haben sich gegenseitig keine Anweisungen zu geben.

Staatsanwälte und Rechtsanwälte sind allerdings beide Organe der Rechtspflege. Während Rechtsanwälte im Interesse ihrer Mandanten und ggf. ihrer Kanzlei handeln, sind Staatsanwälte weisungsgebundene Beamte, die den Interessen des Staates nachgehen.

Ein Staatsanwalt nimmt das niedrigste Amt innerhalb des staatsanwaltschaftlichen Dienstes wahr. Ihm übergeordnet sind folgende Personen:

  • Staatsanwalt als Gruppenleiter
  • Oberstaatsanwalt (Abteilungsleiter)
  • ggf. Oberstaatsanwalt (Hauptabteilungsleiter)
  • Leitender Oberstaatsanwalt (Behördenleiter)
  • Generalstaatsanwalt (Leiter der übergeordneten Behörde)
  • Justizminister/Justizsenator

Die Staatsanwaltschaften sind Ermittlungs- und Anklagebehörden. In der Funktion als Ermittlungsbehörde leitet und überwacht die StA die Ermittlungen ihrer Ermittlungspersonen von Polizei, Zoll oder Steuerfahndung. Rechtsanwälte sind an den Ermittlungen nicht beteiligt, außer als Rechtsbeistand für Beschuldigte in Vernehmungen.

Abgesehen davon, dass man sowohl um Staatsanwalt als auch um Rechtsanwalt zu werden die Befähigung zum Richteramt (Volljurist) benötigt, sind es zwei völlig verschiedene Berufe. Wer Rechtsanwalt wird, entscheidet sich für einen Weg als Freiberufler oder angestellter Rechtanwalt in einer Kanzlei. Bei dem Beruf des Staatsanwalts entscheidet man sich für eine Beamtenlaufbahn im höheren Justizdienst.

Staatsanwälte haben als Beamte hoheitliche Befugnisse. Das Beantragen von Haftbefehlen oder die Entscheidung, ob Ermittlungen aufgenommen oder eingestellt werden, obliegt ausschließlich der Staatsanwaltschaft. Rechtsanwälte dürfen dies nicht, auch keine Durchsuchungsbeschlüsse beantragen, was neben der StA auch die Ermitlungspersonen dieser dürfen.

Da gibt es keine Reihenfolge. Kein Anwalt steht über dem anderen. Der Staatsanwalt hat eine Meinung zu einem Fall, der Anwalt eines Klienten eine andere, und die dritte Meinung hat der Richter. Und darauf kommt es an.

Beide (also der Staatsanwalt und auch der Anwalt) haben eine wichtige Rolle und sind in dem Sinne gleich wichtig.

im Gesetz wird ganz genau festgelegt, wie das Verfahren abzulaufen hat und welche Rolle was darf und was nicht.

Staatsanwalt und Strafverteidiger unterscheiden sich dagegen im Arbeitgeber.

Beim Staatsanwalt ist das der Staat. Über dem Staatsanwalt würde z.B. ein Oberstaatsanwalt oder Generalstaatsanwalt und darüber der Justizminister stehen.

Beim Strafverteidiger ist der Arbeitgeber (wenn nicht selbstständig), meist eine private Kanzlei, mit dem Angeklagten als Auftraggeber. Je nach Sichtweise wäre dann der Kunde oder der Inhaber der Kanzlei.

Man steigt also nicht zum Staatsanwalt auf. Häufig verdient man als Rechtsanwalt, der nicht beim Staat angestellt ist, sogar besser. Allerdings vorallem mit Zivilrecht.

xxScarface1990  26.02.2021, 12:43

Als Staatsanwaltschaft hat man sein festes Gehalt vom Staat, welches auf jeden Fall vernünftig ist.

Als Rechtsanwalt ist man sozusagen in der freien Marktwirtschaft. Man kann sicherlich bei guter Geschäftsführung deutlich mehr als ein Staatsanwaltschaft verdienen, aber sicherlich gibt es genügend Fälle, wo es (deutlich) weniger ist.

Webclon 
Beitragsersteller
 26.02.2021, 01:42

Aber Karriere - Technik ist ein Staatsanwalt gefragter und besser bezahlt?

Rechtsanwälte sind meist Freiberufler, Staatsanwaltschaft hat ein fixlohn/Gehalt!

segler1968  26.02.2021, 01:53
@Webclon

Rechtsanwälte sind in der Regel deutlich besser bezahlt! Meiner nimmt 300 €/Stunde.

Webclon 
Beitragsersteller
 26.02.2021, 01:54
@segler1968

Ne... die machen nebenbei noch Minijobs ials Küchenhilfe...

Nicht jeder ist erfolgreich

2001Jasmin  26.02.2021, 01:57
@segler1968

Dann läuft es sehr gut bei ihm. Das freut mich.🌞

Beide haben völlig unterschiedliche Funktionen, beide haben einander keine Anweisungen zu geben..

Hoheitliche Befugnisse hat nur der Staatsanwalt, der Rechtsanwalt nicht.

Und wer am Ende recht hat, entscheiden die nicht untereinander, sondern ein Richter.

Nein, sie sind einfach in unterschiedlichen Positionen. Der Staatsanwalt ist im Dienste des Staates, ein Rechtsanwalt arbeitet für einen Mandanten.