Unterschlagung von Firmengelder. Welche Strafe kommt da auf jemanden zu?
Hallo alle zusammen,
eine Freundin wurde vor Kurzem fristlos gekündigt, weil Sie Gelder veruntreut hat. Sie war für dieses Geld verantwortllich und war auch in der Buchhaltung tätig. Sie hat einen riesen Berg an Schulden, den sie damit annährend verkleinern wollte. Bis sie eine Lösung gefunden hat, das Geld unbemerkt wieder in die Kasse zurückzuzahlen. Was keines Wegs hier Verhalten entschuldigt. Es handelt sich hierbei um einen Betrag von 9.000 Euro. Ich möchte ihr unbedingt helfen, bin aber völlig ratlos. Das sie sich jetzt der Polizei stellt, ist auch schon klar. Schuldenberatung ist bereits aufgesucht wurden, allerdings wird ihr das nicht besonders viel bringen, wenn sie in Kürze hinter schwedischen Gardienen sitzt. Was kommt auf sie zu?? Mit welcher Strafe kann sie rechnen und wie kann ich ihr helfen??
Wäre schön, wenn mir hierbei jemand weiterhelfen könnte! VG
8 Antworten
Auch wenn hier der § 246 StGB zitiert wird: Der ist nur einschlägig wenn körperliche Gegenstände (also Bargeld etc.) unterschlagen wurden.
Die Strafe ist natürlich sehr einzelfallabhängig und hängt auch vom sog. Nachtatverhalten ab. Die Rückzahlung des Geldes, oder zumindest das Bemühen darum (zB Vereinbarung der Rückzahlung durch Ratenzahlung) helfen hier sehr.
Ich würde hier nach dem dünnen Sachverhalt eine kleine Freiheitsstrafe erwarten, die zur Bewährung ausgesetzt ist.
Sie wird nie wieder einen Job als Buchhalterin bekommen. Der Kündigungsgrund wird nicht im Zeugnis stehen, aber es wird entsprechend schlecht formuliert werden und sowas spricht sich auch herum. Das ist viel übler als die Strafen und Gerichtskosten.
Es gibt hier zwei unterschiedliche Aspekte.
1) Strafrecht Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft und es drohen Strafen bis zu 3 Jahren Haft - wenn es keine Vorstrafen gibt und Sie sich wirklich von sich aus gestellt hat (oder ist es aufgeflogen?), dann würde ich aber höchstens eine Bewährungsstrafe erwarten.
2) Zivil- und Arbeitsrecht Zunächst einmal ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt. Außerdem kann der Arbeitgeber Schäden geltend machen und zurückfordern. Das können neben den 9000 Euro ja vielleicht noch andere Schäden sein, z.B. wenn durch die Unterschlagung der Gelder bestimmte Dinge im Betrieb nicht gekauft oder erledigt wurden, die eigentlich notwendig waren.
Das sind alles zusammen sehr große Probleme, gerade wenn man vorher schon in finanziellen Schwierigkeiten steckte. Ich will mir den moralischen Zeigefinger hier eigentlich sparen - aber die Bemerkung sei erlaubt, dass solche Handlungen einfach nie ein Problem lösen, sondern immer nur neue, viel größere schaffen.
Also, was jetzt? Einen Anwalt nehmen. Die Investition lohnt sich, da kann ggf. auch Prozesskostenbeihilfe beantragt werden. Zur Aufklärung beitragen. Auch wenn es schwerfällt: Sich beim Arbeitgeber ganz offiziell entschuldigen, möglichst beim Chef selbst. Das wird den zivilrechtlichen Teil nicht komplett abwenden, aber (wenn es ehrlich ist und auch so ankommt) die Firma tritt dann vielleicht nicht nach und sieht von einer weiteren Verschärfung der Situation ab.
Das hängt vom Chef an. Sie kann Knast bekommen, oder auch Bewährung.
Ein Anwald währe für Euch das beste!