Unterschied zwischen Teilgewerbe / Kleingewerbe / Selbstängkeit

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Bei einem Kleingewerbe brauchst du keinen Nachweis für die Tätigkeit. Du kannst dich von der Versicherung für Selbstständige befreien lassen, aber dein Umsatz darf dann im Jahr die 30 000.-Eurogrenze nicht übersteigen. Beim Teilgewerbe benötigst du einen Befähigungsnachweis, allerdings in der einfachen Form, das heißt mit einer Lehrabschlussprüfung ist es abgetan. Selbstständigkeit bedeutet auch die Pflichtversicherung der Selbstständigen zu bezahlen, das heißt dann auch Buchführung bzw. Kassbuchführung und ab einer Grenze von 100 000 Euro auch einen Steuerberater zu brauchen, wegen der Bilanz die dir dann vorgeschrieben wird.

Teilgewerbe und Kleingewerbe sind Begriffe aus dem Steurrecht. Wenn man unter einem gewissen Umsatz bleibt, dann wird man steuerlich begünstigt.

Im Gewerberecht gibt es diese Unterschiede jedoch nicht. Gewerbe ist Gewerbe. Und es ist beim Gewerbe- bzw. Ordnungsamt anzumelden.

Selbständigkeit bedeutet, dass du dein eigener Chef und in deiner Arbeit an keine Weisungen eines anderen gebunden bist. Selbständige Tätigkeiten gibt es als Künstler, Freiberufler (Architekt, Steuerberater, Anwalt etc.) und als Gewerbetreibender.