Was ist der Unterschied zwischen Miet- und Leihvertrag von beweglichen Sachen?
Wer kann mir bitte sagen, was der rechtliche Unterschied zwischen Mieten und Leihen von beweglichen Gegenständen ist? Wäre auch über eine kurze §-Angabe dankbar.
3 Antworten
Dazu aus dem BGB:
Zur Miete:
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten
Zur Leihe:
§ 598 Vertragstypische Pflichten bei der Leihe
Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Miete und Leihe besteht also darin dass bei der Miete der Mieter ein Entgeld zu entrichten hat (die "Miete"), während eine Leihe unentgeldlich erfolgt.
Weitere Einzelheiten können den an die genannten Vorschriften anschließenden Bestimmungen des BGB entnommen werden.
Ein weiterer Unterschied ist, dass es bei der Leihe kein Kündigungsschutz gibt
Mieten -> Mit Bezahlung gem. §§ 535 ff. BGB
Leihen -> Ohne Bezahlung gem. §§ 598 ff. BGB
Guten Morgen fragmalnach1! Der Unterschied ist: ein Mietvertrag ist Vertrag, wie zum Beispiel Wohnungsmiete, also ein Vertrag wo die Benutzung eines Objekt auf unbestimmte Zeit genutzt werden kann. Leihvertrag = Leasing ist ein Vertrag für kurz Zeit etwa 5 Jahre dann muss das geliehene Objekt zurück geben werden. Wobei Schäden Du auf bringen musst.
Diese Antwort ist komplett falsch, von vorne bis hinten...
Leasing ist keine Leihe (denn es ist ein Entgelt zu entrichten) sondern ein "atypisches" Mietverhältnis. Atypisch insbesondere deshalb, weil bei einem Leasingvertrag die Wartungs- und Instandhaltungslasten des geleasten Objektes auf den Leasingnehmer übertragen werden.