Was ist rechtlich gesehen der Unterschied zwischen Spenden und Schenkungen?

5 Antworten

Spenden bringen eigentlich nur etwas, wenn sie steuerabzugsfähig sind (wenn der Empfänger dafür vom Finanzamt anerkannt ist) - Schenkungen an Verwandte unterliegen nur unter gewissen Bedingungen nicht der Erbschaftssteuer. Sonstige Spenden an Verwandte dürften wohl als Schenkungen aufgefasst werden.

Spenden vs Schenkung

Spenden kann man nur an gemeinnützige oder mildtätige Vereine/Organisationen/Stiftungen sowie an Religionsgemeinschaften, die den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechtes zuerkannt bekommen haben und an Parteien oder an Wählervereinigungen (wenn die Voraussetzungen vorliegen).

Wenn man an Privatpersonen etwas "spendet" ist das eine Schenkung.

§ 30 EStG greift nicht bei Spenden an die oben genannten Organistationen; daher gibt es bei Spenden auch keine Anzeige des Erwerbs.

Schenkungen sind meines Wissens nach Ländereien (also Land "spenden"). Spenden bezieht sich glaub ich nur aufs Geld

Der größte Unterschied ist der, dass eine Schenkung an jeden gerichtet sein kann, eine Spende kannst du aber nur an Vereine, Parteien, Kirchen, Stiftungen, Hilfsorganisationen usw. richten. Sprich wenn ein Fremder dir als Privatperson 50.000€ geben möchte, kannst du beim Finanzamt nicht sagen, dass das eine Spende war :) Es gelten die normalen Freibeträge und Steuersätze wie beim Erbe auch.

Steuerrechtlich sieht es so aus, dass Spenden nur dann versteuert werden müssen wenn dadurch für den Verein ein Gewinn entsteht (abzüglich der Ausgaben). Angenommen für den lokalen Fussballverein werden neue Trikots benötigt... kosten 1.000€... du spendest Zweckgebunden 1.000€ für die Trikots, müssen diese zwar als Spendeneinnahme angegeben werden aber nicht versteuert werden. Würdest du 1.500€ für Trikots spenden, die aber nur 1.000€ kosten, wären 500€ vom verein als Einnahme zu versteuern.

Als Spender bzw. Schenker ist es so, dass du eine Spende steuerlich geltend machen kannst und in deinem Lohnsteuerjahresausgleich als Sonderausgabe angeben kannst (wenn der Spendenempfänger vom Finanzamt anerkannt wird)... bis zu einem Gewissen grad. Als Schenker geht das nicht.


Müssen nicht, aber Spenden werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, sofern man eine Spendenquittung hat.