Der Unterschied zwischen beschlagnahmen, sicherstellen und einziehen?

1 Antwort

Die Beschlagnahme und Sicherstellung sind zum Beispiel in § 94 StPO (aber auch noch in anderen Gesetzen) geregelt. In beiden Fällen nimmt der Hoheitsträger eine Sache an sich, wird also Besitzer. Da es sich um eine Maßnahme der StPO handelt, hat sie nur vorläufigen Charakter. In der Regel wirkt sie bis zur Rechtskraft des Urteils. Von einer Sicherstellung spricht man, wenn der Beschuldigte die Sache freiwillig herausgibt, von einer Beschlagnahme falls er dies nicht tut.

Die Einziehung ist dagegen im StGB geregelt. Zur Wirkung der Einziehung findet man etwas in § 75 StGB. Hiernach geht mit der Einziehung das Eigentum an der Sache auf den Staat über. Die Einziehung ist Teil der Rechtsfolgen einer Straftat und muss daher vom Richter angeordnet werden.

MuhammadGaber 
Beitragsersteller
 16.07.2018, 18:55

Ich bedanke mich bei Ihnen für diese sinnvolle ausführliche Erklärung. Sie haben mir sehr geholfen und mir große Mühe abgenommen. Danke sehr!

Jurius  16.07.2018, 18:39

Absolut korrekt...

uni1234  16.07.2018, 18:41
@Jurius

Glück gehabt. Da hat sich das Studium ja doch gelohnt

Jurius  16.07.2018, 18:44
@uni1234

Nicht in den falschen Hals bekommen ;). Das war als Bestätigung/"Zweitmeinung" für den Fragesteller gemeint...

MuhammadGaber 
Beitragsersteller
 16.07.2018, 19:21
@Jurius

Ich bedanke mich bei Ihnen für diese sinnvolle ausführliche Erklärung. Sie haben mir sehr geholfen und mir große Mühe abgenommen. Danke sehr!